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Nahverkehrsplan

Aufgabe und Ablauf

Der Landkreis Wittmund ist Aufgabenträger (AT) für den ÖPVN auf seinem Gebiet. Er soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl. § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG).

Aufgabe des Nahverkehrsplans (NVP):

  • Im NVP wird der Begriff der ausreichenden Verkehrsbedienung konkretisiert.
  • Der NVP stellt die Grundlage zur Planung und Ausgestaltung des Angebotes im ÖPNV dar.
  • Nach § 6 Abs. 1 NNVG stellen die AT für ihren Bereich einen NVP für einen Zeitraum von 5 Jahren auf.
  • Bei Bedarf ist der NVP vor Ablauf der 5 Jahre anzupassen und fortzuschreiben.
  • § 7c NNVG sieht vor, dass der NVP aufgrund der Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr (vgl. § 7a) und der finanziellen Unterstützung für die Weiterentwicklung des ÖPNV (vgl. § 7b) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 anzupassen und fortzuschreiben ist.

Ablauf:

  • Der NVP muss vorhandene Verkehrsstrukturen beachten.
  • Er darf nicht zur Ungleichbehandlung von Unternehmern führen.
  • Er muss unter Mitwirkung der vorhandenen Unternehmer aufgestellt werden.
  • Benachbarte AT, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, Fahrgastverbände und die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) sind zu beteiligen

Der NVP wurde am 17.12.2019 durch den Kreistag beschlossen und kann auf dieser Seite (siehe rechts) heruntergeladen werden

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