Landtagswahl
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 können Sie hier abrufen:
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt und besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Verhältniswahl). Die Zahl der Abgeordneten liegt momentan bei 146.
Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis 87 - Wittmund/Inseln - umfasst den Landkreis Wittmund sowie im Landkreis Aurich die Städte Norderney und Wiesmoor, die Gemeinde Dornum sowie die Inselgemeinden Juist und Baltrum.
Die Wahl für den Niedersächsischen Landtag haben zuletzt am 09. Oktober 2022 stattgefunden. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hatte hierzu eine Infobroschüre zur Verfügung. Die nächste Wahl findet 2027 statt.
Bei der Landtagswahl haben Sie insgesamt 2 Stimmen. Mit der Erstimme (Kreiswahlvorschlag) geben Sie eine Stimme für die/den Wahlkreisabgeordnete*n aus dem Wahlkreis 87 ab. Mit der Zweitstimme (Landeswahlvorschlag) geben Sie eine Stimme für eine zugelassene Partei ab.
Wer darf wählen?
Zur Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz im Land Niedersachsen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sollten Sie innerhalb der letzten 3 Monate vor der Wahl innerhalb des Landes Niedersachsen umgezogen sein, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise zum Wählerverzeichnis für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag, die bei den Informationen der Landeswahlleitung zum Download bereit stehen (siehe externe Links).
Wo wird gewählt?
Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer Wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließen in die Wahlurne eingeschmissen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.
Briefwahl
Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Eingabe auf der Internetseite der Gemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten nutzen Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder, sofern vorhanden, die Eingabemaske auf der Internetseite der Gemeinde. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief beim Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde oder dem Landkreis (Briefkasten) abzugeben.