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Planfeststellungsverfahren

Voraussetzung für den Neu- oder Ausbau von Kreisstraßen ist ein Planfeststellungsverfahren. Für den Neubau von Gemeindestraßen ist ein Planfeststellungsverfahren zulässig und gem. § 38 Abs. 5 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) der Landkreis zuständig.

Hierfür ist den Trägern öffentlicher Belange (Versorger, private Einwender, Verbände) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dem anschließenden Erörterungstermin werden die einzelnen Hinweise, Anregungen und Bedenken verhandelt. Im Planfeststellungsbeschluss werden dann die Interessen abgewogen und Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Umwelt im Interesse des öffentlichen Wohls und auf benachbarte Grundstücke (z. B. Lärm) getroffen.

Planfeststellungsverfahren werden auf der Grundlage der §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.

Beteiligungsverfahren

Ausbau der K 5 und Erneuerung der Oberflächenentwässerung in der Ortsdurchfahrt Ostochtersum - Bürgerinformationsveranstaltung am 25.10.2021

Bau des Radweges an der Kreisstraße 38 von Bentstreek bis zur Kreisgrenze

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Bau des Radweges an der Kreisstraße 54 von Dunum nach Burhafe

Für das Bauvorhaben wird durch den Landkreis Wittmund die Planfeststellung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) durchgeführt. Der Plan wird in Kürze nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wittmund und der Samtgemeinde Esens zur Einsicht ausgelegt.

Planunterlagen:

Umbau und Verlegung des Knotenpunktes B 210 - Dohuser Weg

Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren

Verlegung der B 461 bei Carolinensiel (L 808 - Friedrichsschleuse)

Der ursprünglich ausgelegte Plan wurde durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Trägerin des Vorhabens) aufgrund der Ergebnisse der Einwendungen und Stellungnahmen im Anhörungsverfahren und der Online-Konsultation teilweise überarbeitet und durch Deckblätter geändert. In den nachstehend aufgeführten Planunterlagen wurde die geänderte Fassung als Deckblatt gekennzeichnet (geänderte Passagen sind in roter Schrift ausgeführt) und im Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Die Verlegung der B 461 wird entsprechend der Deckblätter durchgeführt.

Radwegeneubau K 16 (B 210/Poggenkrug - Burhafe)

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