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Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfragen

Häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions - FAQ)

Sie wünschen eine Beratung für die Einbürgerung?

Bitte buchen Sie online einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch.

>> Zur Onlineterminvergabe (öffnet sich in einem neuen Fenster)

Sie hatten bereits ein Beratungsgespräch für die Einbürgerung und möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Sie können den Einbürgerungsantrag schriftlich per Post (nicht per E-Mail) stellen. Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst per Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Die für die Antragstellung erforderlichen weiteren Formulare und Informationen leiten wir Ihnen dann auf dem Postweg oder per E-Mail zu. Bitte schicken Sie uns keine Anträge, bevor Sie unsere Post oder E-Mail erhalten haben.

Sie haben bereits ein Schreiben zur Abholung Ihrer Einbürgerungsurkunde erhalten?

Bitte buchen Sie online einen Termin zur Abholung der Urkunde. Falls Sie die Gebühr noch nicht bezahlt haben, überweisen Sie diese bitte auf eines der folgenden Konten des Landkreises Wittmund:

Sparkasse LeerWittmund

IBAN DE76 2855 0000 0000 0073 36

BIC BRLADE21LER

oder

Raiffeisen-Volksbank e.G. Wittmund

IBAN DE60 2856 2297 0010 0030 00

BIC GENODEF1UPL.

Bitte geben Sie dabei den Verwendungszweck 1.2.2.01.000.3311010/Einbürgerung an. Als Nachweis für die Überweisung bringen Sie bitte einen ausgedruckten Kontoauszug zu dem Termin für die Urkundenaushändigung mit.

Einbürgerung

Aktuelle Informationen Rund um das Thema Einbürgerung bekommen Sie direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wenn Sie noch Fragen haben oder gerne eine Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, rufen Sie einfach an oder vereinbaren Sie online einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Antragsformular sowie die erforderlichen Hinweise zum Antrag in der rechten Leiste herunterzuladen, online auszufüllen und dann auszudrucken und bereits zu dem Termin mitzubringen.

Staatsangehörigkeitsfragen

Alles zur Beibehaltungsgenehmigung können Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes nachlesen.


Ihren Antrag auf Ausstellung

  • eines Staatsangehörigkeitsausweises oder
  • eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher oder
  • einer Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

können sie ebenfalls auf Seite des Bundesverwaltungsamtes abrufen.

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