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Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfragen

Aktuelle Informationen rund um das Thema Einbürgerung bekommen Sie direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder über Bundesregierung - Einbürgerung in Deutschland.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Verfahrensleitfaden am rechten Bildrand unter Dokumente herunterzuladen, um wesentliche Informationen zur Einbürgerung und zum Ablauf des Verfahrens sowie einer Liste mit häufig gestellten Fragen zu erhalten.

Einbürgerung

Sie wünschen eine Beratung für die Einbürgerung?

Sie können sich über Bundesregierung - Einbürgerung in Deutschland hinsichtlich der Voraussetzungen zur Einbürgerung informieren. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den benötigten Unterlagen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit;

- Rechtmäßiger Aufenthalt von 5 Jahren (3 Jahren bei Ehe mit einem/einer Deutschen);

- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts - für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen - durch Erwerbstätigkeit;

- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1;

- Einbürgerungstest


Daneben steht Ihnen unter Dokumente auch der Verfahrensleitfaden zur Verfügung.


Sofern Sie sich für die Einbürgerung entschieden haben, buchen Sie bitte einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Einbürgerung. Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber, was für Ihre Einbürgerung notwendig ist.

-> Onlineterminvergabe


Die Antragstellung erfolgt seit Januar 2025 ausschließlich online, sodass ein persönliches Einreichen der Unterlagen oder die Antragstellung per Post entfällt. Die Antragstellung erfolgt nur im Anschluss an ein zuvor erfolgtes Beratungsgespräch.

Bis zum 18. Lebensjahr können Ihre Kinder über den Einbürgerungsantrag der Eltern miteingebürgert werden. Ab dem 16. Lebensjahr können Kinder einen eigenen Antrag stellen und sind nicht mehr darauf angewiesen, mit den Eltern gemeinsam eingebürgert zu werden.


Sie hatten bereits ein Beratungsgespräch und möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Sofern Sie aus verschiedenen Gründen, nach Absprache mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde, bisher noch keine weiteren Informationen zur Antragsabgabe erhalten haben, wenden Sie sich bitte nochmals per E-Mail an die Einbürgerungsbehörde.

-> Kontaktformular


Sie wurden dazu aufgefordert, Unterlagen nachzureichen?

Reichen Sie die notwendigen Unterlagen direkt per E-Mail nach.

-> Kontaktformular

 

Sie wurden dazu aufgefordert, einen Termin zur Loyalitätserklärung zu buchen?

Diesen Termin können Sie selbstständig online vereinbaren.

Weitere Informationen zur Loyalitätserklärung entnehmen Sie bitte dem Ihnen übersendeten Die Verfahrensleitfaden und dem Merkblatt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

-> Onlineterminvergabe


An diesem Termin sind die Gebühren für die Einbürgerung zu zahlen. Diese belaufen sich bei Erwachsenen auf 255,00 EUR und bei minderjährigen Kindern auf 51,00 EUR.

Die Zahlung der Gebühr erfolgt vor Ort in der Einbürgerungsbehörde.

Staatsangehörigkeitsfragen

Ihren Antrag auf Ausstellung

  • eines Staatsangehörigkeitsausweises oder
  • eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher oder
  • einer Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

können sie ebenfalls auf Seite des Bundesverwaltungsamtes abrufen.

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