Erdwärmenutzung
Geothermie (Erdwärmenutzung)
Die Gewinnung von Wärme aus der Wärmequelle Erdreich durch die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesonden und Kollektoren gewinnt zunehmend an Bedeutung – vornehmlich im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau von Niedrig-Energiehäusern.
In unserem Bereich nimmt die Temperatur etwa um 3 Grad-Celsius pro 100 m Tiefe zu. Diese Temperaturzunahme lässt sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Wärmepumpen effizient nutzen.
Zu beachten ist immer, dass als Austauschmedium ein Wasser-Glykolgemisch Einsatz findet. Dieses Gemisch ist in die Wassergefährdungsklasse I – also schwach wassergefährdend einzustufen. Im Zusammenhang mit Erdbohrungen besteht die Gefahr, dass grundwasserschützende Sperrschichten durchbohrt werden und dann zu einer Gefahr für das darunter liegende Nutz- oder sogar Trinkwasser werden.
Damit sind sämtliche Bohrungen grundsätzlich anzeigepflichtig (siehe hierzu bitte auch Hinweise zu Bohrvorhaben im Landkreis Wittmund.)
Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bis 30 KW lediglich anzeigepflichtig, innerhalb von Wasserschutzgebieten kann erst nach Prüfung der hydrogeologischen Verhältnisse eine Aussage über die Möglichkeit einer Erdwärmenutzung gemacht werden.
Ein entsprechender Antrag bzw. eine Anzeige ist bei der unteren Wasserbehörde vorzulegen. Gleiches gilt für Bohrungen, die mehr als 100 m Tiefe erreichen sollen. Auch hier ist ein Antrag erforderlich. Die Bergbehörde entscheidet über die Zulassung einer derartigen Bohrung.
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie auf der Internetseite des LBEG.
Formulare:
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