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Wallhecken

Wallheckenlandschaften sind aus kulturhistorischer Sicht von besonderem Wert. Sie sind Relikte einer vergangenen bäuerlichen Kultur. Aber auch ökologisch gesehen sind Wallhecken von übergeordneter Bedeutung für den Naturhaushalt. Die Gesamtlänge der Wallhecken im Landkreis Wittmund liegt bei insgesamt 1.950 km.

Bereits 1935 wurden die Wallhecken als kulturhistorisch und ökologisch bedeutsame Landschaftselemente durch die „Verordnung zur Erhaltung der Wallhecken“ auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes unter Schutz gestellt. Diese wurde 1981 vom § 33 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes abgelöst.

Seit dem 19. Februar 2010 ist der Schutz der Wallhecken in § 22 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts, Artikel 1 „Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz“ (NAGBNatSchG) geregelt:

„Mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten (…) sind geschützte Landschaftsbestandteile (…). Wallhecken dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.“

Schon 1939 wurde von H. Wernery festgestellt: „Durch Strafe und Aufpassen allein wird man die Wallhecken nicht genügend schützen können. Es muss immer mehr das Verständnis für den Schutz geweckt werden.“


Was ist überhaupt eine Wallhecke?

Wallhecken wurden vermutlich schon seit der Eisenzeit dort, wo Wald zugunsten landwirtschaftlich genutzter Flächen zurückgedrängt wurde, angelegt.

Sie hatten vielfältige Funktionen: sie dienten der Grenzbezeichnung, der Einfriedung von Acker- und Weideflächen, der Holzgewinnung und sogar der Abwehr feindlicher Überfälle. Wallheckengebiete im ostfriesischen Raum sind auf Geestgebiete beschränkt.

Die ersten sesshaften Bauern der Geest schützten gemeinschaftlich genutzte Dorfäcker (Esch oder Gasten) vor dem außerhalb frei herumlaufenden Vieh und Wild durch Wälle. Zu diesem Zweck war die Außenseite des Walles sehr steil. Die Wallkrone wurde mit einer dichten Hecke aus vorzugsweise dornigen Sträuchern bepflanzt. Dieser „lebende Zaun“ wurde alle 8 bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt und einzelne junge Bäume wurden durch Umbiegen und Verflechten von Neutrieben in ihrer Zaunwirkung verstärkt.

Die Holzarmut in waldarmen Regionen führte zu einer ausgeprägten Nutzung des bei Pflegemaßnahmen anfallenden Holzes für den Gerätebau und als Brennstoff. Aber auch die Früchte der Heckenpflanzen, wie Beeren, Nüsse, Eicheln und Äpfel wurden genutzt. Gegenüber Holzzäunen waren Hecken, was den Preis und den Pflegeaufwand betraf, deutlich überlegen. Neben Haus, Garten und Gaste wurden auch Triftwege mit Wallhecken versehen. Auch Wälder und feuchte Wiesen für die Heumahd wurden durch Wälle zum Schutz vor dem Weidevieh eingefriedet. Später wurden auch aus der Allmende (dem Allgemeinheitsgrund) ausgegrenzte Einzelflächen (Kämpe) durch Kampwälle umgeben.

Die Aufteilung des Gemeinheitsgrundes (1806) und die Flurneuordnung der alten Gasten (1858) führten schließlich zu geschlossenen Wallheckenlandschaften. Die Errichtung des ostfriesischen Wallheckennetzes bedurfte der Bewegung von ca. 30 Mio. m³ Erde, was eine ähnliche Arbeitsleistung erforderte wie der Bau der ersten Küstendeiche. Die folgende Abbildung zeigt die Schwerpunkte des Wallheckennetzes im Landkreis Wittmund.


Lage der Wallheckenkerngebiete im Landkreis Wittmund


Maßnahmen, die grundätzlich verboten sind

Grundsätzlich ist es verboten, Wallhecken zu beseitigen oder Handlungen vorzunehmen, durch die das Wachstum der Bäume und Sträucher, die krautige Vegetation oder der Wallkörper selbst geschädigt werden.


Maßnahmen, die ohne besondere Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden können

Der gesetzliche Schutz der Wallhecken erlaubt eine Pflege der Wallhecken. Dazu gehört ein Rückschnitt der Gehölzbestände, solange das Wachstum der Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt wird. Strauchbestände können etwa alle 8 bis 15 Jahre zurückgeschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Der Rückschnitt von in die Flächen hineinwachsenden Trieben ist ebenfalls erlaubt.

Es kann auch eine Entnahme zur Nutzung von einzelnen Bäumen erfolgen, wenn zwischen den Gehölzentnahmen ausreichend lange Zeiträume liegen, in denen sich neue Gehölze in gleicher Qualität entwickeln können. Für die Entnahme von Großbäumen kann dies etliche Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Man sprich daher von „Einzelstammentnahmen“.

Von grundlegender Wichtigkeit ist die dauerhafte Erhaltung eines Gehölzbestandes, der aus verschiedenen Arten und Altersklassen zusammengesetzt ist. Größere Lücken im Gehölzbestand können auch durch Anpflanzungen geschlossen werden. Geeignete Gehölzarten sind in der Tabelle aufgeführt. Außerdem ist ein Augenmerk auch auf den Erhalt eines durchgehenden Wallkörpers zu richten. Das bedeutet, dass mit jeglicher maschineller Bearbeitung von Flächen ein ausreichender Abstand zum Wallheckenfuss einzuhalten und, im Falle der Beweidung der Flächen, für eine funktionsfähige viehkehrende Einzäunung zu sorgen ist.

Deutscher Name botanischer Name
Sandbirke Betula pendula
Schwarzerle Alnus glutinosa
Silberweide Salix alba
 Stieleiche Quercus robur
 Eberesche Sorbus aucuparia
 Hainbuche Carpinus betulus
 Feldahorn Acer campestre
 Vogelkirsche Prunus avium
 Faulbaum Frangula alnus
 Grauweide Salis cinerea
 Haselnuss Corylus avellana
 Himbeere Rubus idaeus
 Hundsrose Rosa canina
 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
 Salweide Salis caprea
 Schlehe Prunus spinosa
 Schwarzer Holunder Sambucus nigra
 Weißdorn

Crataegus monogyna, Crataegus laevigata

 Gemeiner Efeu Hedera helix
 Waldgeißblatt Lonicera periclymenum
  Sortiment mit für die Bepflanzung von Wallhecken geeigneten Gehölzarten

Es gibt aber auch Wallheckengebiete mit besonderen lokale Ausprägungen. Ein Beispiel ist der Bereich um Dunum-Brill. Hier gibt es größere Schwerpunkte mit besonders trockenen und nährstoffarmen Wallhecken, die nur sehr spärlich mit Gehölzen bewachsen sind und dafür viele besonders lichthungrige Arten der Magerrasen- und Heidebiotope aufweisen. Diese Besonderheiten verdienen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine besondere Rücksichtnahme.

Es gibt aber auch Wallheckengebiete mit besonderen lokale Ausprägungen. Ein Beispiel ist der Bereich um Dunum-Brill. Hier gibt es größere Schwerpunkte mit besonders trockenen und nährstoffarmen Wallhecken, die nur sehr spärlich mit Gehölzen bewachsen sind und dafür viele besonders lichthungrige Arten der Magerrasen- und Heidebiotope aufweisen. Diese Besonderheiten verdienen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine besondere Rücksichtnahme.


Maßnahmen, die einer besonderen Ausnahmegenehmigung bedürfen

Für die Entfernung von Wallhecken kann in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist zuvor bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Ein Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung kann von dieser Internetseite herunter geladen werden.

Der mit der Entfernung einer Wallhecken verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist durch die Anlage einer Ersatzwallhecke im Verhältnis von 1:1 bis 1:2 in geeigneter Lage zu kompensieren. Maßgeblich für die erforderliche Länge ist die Schwere des Eingriffs. Dies ist per Erlass durch das Land Niedersachsen geregelt. Vor dem Einreichen eines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich empfehlenswert.

Ist die Anlage oder Verbreiterung von bis zu zwei Durchfahrten pro Schlag mit einer maximalen Breite von jeweils 8 m geplant, so ist dies spätestens einen Monat vor der Durchführung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund anzuzeigen. Auch für die Verbreiterung oder Neuanlage von Walldurchbrüchen ist eine Kompensation im Verhältnis 1:1 bis 1:2 erforderlich. Ein Antrag für eine Benehmensherstellung kann ebenfalls von dieser Internetseite herunter geladen werden.

Für weitere Fragen oder für eine Hilfe bei der Erstellung eines Antrags stehen die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde gern zur Verfügung.


Hohlweg in Wiesedermeer 


Auslaufendes Wallheckennetz in der Niederung der Plagwegstuchte


Beim Gehölzrückschnitt auf geschützten Wallhecken sind Fristen und fachliche
Standards zu beachten

Wallhecken gehören zu den Kulturökosystemen, sie sind vom Menschen angelegt worden und bedürfen einer Pflege. Pflegemaßnahmen sind somit alle Maßnahmen, die der Erhaltung und der dauerhaften Sicherung des Wallkörpers und seines Bewuchses dienen.

Erlaubte Pflegemaßnahmen sind:

    • das Abschneiden der in die Fläche hineinragenden Äste,
    • das „auf den Stock setzen“ von Sträuchern und strauchförmigen Bäumen. Nach Möglichkeit sollten jeweils nur einzelne Wallheckenabschnitte zur gleichen Zeit bearbeitet werden. Ein „auf den Stock setzen“ darf nicht häufiger als alle 8 bis 10 Jahre erfolgen,
    • das Auf- oder Entasten von Bäumen bis zur Höhe von 4,5 m über dem Gelände, höchstens aber bis zum Kronenansatz,
    • das Entnehmen von einzelnen Bäumen („Einzelstammentnahme“), soweit dadurch das Nachwachsen junger Bäume und Sträucher gefördert wird,
    • das Bepflanzen mit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen,
    • das Wiederaufsetzen eines bereits teilweise abgetragenen Walles.

Das Zurückschneiden und Entfernen von Bäumen und Sträuchern nimmt dabei den größten Teil der Wallheckenpflege ein. Diese Tätigkeiten dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Nicht selten setzt daher in der zweiten Januarhälfte ein regelrechter Endspurt bei der Wallheckenpflege ein. Immer wieder fallen auf Wallhecken zu hoch oder unsachgemäß aufgeastete Bäume auf. Insbesondere bei größeren Gehölzen ist darauf zu achten, dass nicht zu hoch aufgeastet wird und stets ein sauberer Schnitt erfolgt. Wenn es zu Abbrüchen kommt, ist die Entwicklung von Schadstellen die Folge. Für manchen Baum ist dies mit einem jähen Ende verbunden. Ein sorgfältiger Rückschnitt sollte grundsätzlich bei allen Bäumen praktiziert werden, auch wenn sie nicht auf Wallhecken stehen. Teilweise werden auch zu viele Gehölze von der Wallhecke entfernt oder Sträucher in kürzeren Zeitabständen als die erlaubten 8 Jahre auf den Stock gesetzt.

Die Pflege von Wallhecken erfordert viel Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Wer sich unsicher ist, ob sein geplanter Gehölzschnitt noch in dem erlaubten Rahmen liegt, kann sich gerne an die untere Naturschutzbehörde wenden um eine kompetente und praxisorientierte Beratung vor Ort zu erhalten (Telefon 04462/86-1295, -1253 oder -1273).


Die folgenden Bilder zeigen einige Beispiele unsachgemäß durchgeführter Gehölzrückschnitte auf Wallhecken:

Bild einer Wallhecke mit zu hoch aufgeasteten Bäumen


Durch Abbruch stark geschädigte Eiche auf einer Wallhecke; der Baum wird diese Schädigung nicht dauerhaft überstehen


Unsachgemäßer Rückschnitt; die Bäume wurden zu hoch aufgeastet (der Kronenansatz wurde teilweise überschritten) und es wurden Aststümpfe am Stamm am belassen


Unsachgemäßer Eingriff in die Krone von Bäumen; der Kronenansatz wurde erheblich überschritten und es sind Aststümpfe am Stamm verblieben. Der Habitus insbesondere des linken Baumes wurde zerstört.


Unsachgemäßer Baumschnitt mit Aststümpfen und Abbrüchen


Detailaufnahme: hier wurden deutliche Aststümpfe am Stamm belassen (sog. "Kleiderhaken).


Positive Beispiele für fachgerecht gepflegte Wallhecken:

Fachgerecht gepflegte Wallhecke: die Bäume sind hoch genug aufgeastet und der Wallkörper zeigt einen gleichmäßigen Strauchbewuchs. Im Rahmen der Pflege wird auch Rücksicht auf nachwachsende Bäume genommen.


Fachgerecht gepflegte Wallhecke: die Bäume sind hoch genug aufgeastet und der Wallkörper zeigt einen gleichmäßigen Strauchbewuchs. Es sind sogar mit Efeu bewachsene Bäume vorhanden, die insbesondere den Insekten und der Vogelwelt zusätzliche Lebensräume und Nahrungsquellen bieten






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