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Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Der Landkreis Wittmund ist Aufgabenträger gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) und zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr. Er beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über Verkehrsleistungen in den Linienbündeln Wittmund (Süd und Nord). Gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 hat er eine Vorinformation für die öffentlichen Dienstleistungsaufträge im EU-Amtsblatt unter 47043-2024 und 705540-2024 veröffentlicht.





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