Ausschreibungen
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Der Landkreis Wittmund ist Aufgabenträger gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) und zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr. Er beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im Linienbündel Wittmund (Süd). Gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 hat er eine Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im EU-Amtsblatt unter 47043-2024 veröffentlicht.
Linienbündel Wittmund (Süd):
Linienbündel Städteachse Nord-Ost:
Im Landkreis Aurich ist die Vorabbekanntmachung zur gemeinwirtschaftlichen Vergabe im Linienbündel „Städteachse Nord-Ost“ erfolgt. Gemeinsam mit den Landkreisen Friesland und Aurich soll u.a. die Linie 480 (Aurich-Wittmund-Jever) entsprechend aufgewertet und vertaktet werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: