Brandschutz
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden im Landkreis Wittmund durch den Brandschutzprüfer wahrgenommen. In verschiedenen Planungs- und Genehmigungsverfahren, speziell bei Vorhaben besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten), ist die Mitwirkung des Brandschutzprüfers erforderlich. Hierdurch soll im Genehmigungsverfahren der Entstehung von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für den abwehrenden Brandschutz (Feuerwehren) geschaffen. Wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tiere müssen, durch geeignete Maßnahmen möglich sein.
Durch praxisgerechte Brandschutzmaßnahmen soll in Zusammenarbeit mit Behörden, Planern, Bauherren ein hohes Maß an Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachwerte erreicht werden
Außerhalb der verschiedenen Genehmigungsverfahren werden in bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solchen, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind, Brandschauen durchgeführt (Hauptamtliche Brandschau gemäß dem Niedersächsisches Brandschutzgesetz).
Hierdurch werden brandschutztechnische Mängel sowohl baulicher, anlagentechnischer als auch organisatorischer Art erkannt und mit geeigneten Maßnahmen die Rettung von Menschen und Tieren und der Erhalt von erheblichen Sachwerten durch die Feuerwehr ermöglicht.
Weiterhin führt der Brandschutzprüfer Beratungen anderer Behörden, Architekten, Planer, Unternehmer, Bauherren, Privatpersonen usw. durch, um Fragen des vorbeugenden Brandschutzes zu klären.
Informationsbroschüren:
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Quelle der Informationsbroschüren: Landesfeuerwehrverband Niedersachsen - Fachbereich vorbeugender Brandschutz
Formulare zum Herunterladen:
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO (direkt ausfüllbar - BUS)
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