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Leitziel 4: Wir wollen die Vielfalt der Natur schützen und erhalten

Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, Wallhecken oder der Nationalpark Wattenmeer – die Landschaft und die Natur im Landkreis Wittmund sind vielfältig. Ebendiese Vielfalt und Schönheit der Natur und Landschaft wollen wir erhalten und bewahren. Hierzu gehört es ebenfalls, die Artenvielfalt zu erhalten und aktiv zu fördern. In der Bürgerbefragung sind die Bemühungen des Landkreises im Bereich Natur- und Landschaftsschutz gut bewertet worden. Dennoch gilt es, den Schutz und die Entwicklung der heimischen Lebensräume mit ihren Tier- und Pflanzenarten auch künftig als ein wichtiges Thema zu behandeln. Der Kreistag soll zukünftig bei seinen richtungsweisenden Entscheidungen, die Auswirkungen beabsichtigter Maßnahmen auf das Klima bewerten, um so die im Klimaschutzkonzept angestrebten Zielsetzungen zu erreichen.

Maßnahmen:

Die Qualität der Kompensationsmaßnahmen steigern

Eingriffe in Natur und Landschaft sind per Gesetz zu kompensieren. Die Kompensation kann durch Ausgleichs- oder durch Ersatzmaßnahmen erfolgen. Übliche Maßnahmen, die von Privatpersonen oder öffentlichen Institutionen umgesetzt werden, sind überwiegend die Anpflanzung von Feldgehölzen unterschiedlicher Größe, die extensive Bewirtschaftung von Grünland oder die Schaffung von Sukzessionsflächen durch Einstellen der Bewirtschaftung. Vor dem Hintergrund der Biotopvernetzung sowie dem stetig anwachsenden Flächenverbrauch im Landkreis Wittmund, soll der Fokus zukünftiger Kompensationsmaßnahmen auf die Qualität gelegt werden, sofern dies rechtlich möglich ist. Vor allem die durch öffentliche Institutionen zu erbringenden Kompensationsmaßnahmen sollen entsprechend ökologisch höherwertig erfolgen. Maßnahmen, die unter Verwendung des sog. Ersatzgeldes umgesetzt werden, sind ebenfalls unter diesen Voraussetzungen umzusetzen.

Wallheckenlandschaft erhalten und ausbauen

Der Landkreis Wittmund ist geprägt durch eine wallheckenreiche Landschaft. Diese Wallheckenlandschaften sind auch aus kulturhistorischer Sicht von besonderem Wert für den Landkreis. Sie sind Relikte einer vergangenen bäuerlichen Kultur und stehen bereits seit den 1930er Jahren unter besonderem Schutz. Heutzutage sind Wallhecken zudem ökologisch von übergeordneter Bedeutung für den Naturhaushalt.

Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass die Wallheckenbestände erhalten bleiben und ausgebaut werden. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Stärkung des Wallheckenprogramms. Dieses Programm, finanziert über das Land Niedersachsen durch EU-Fördermittel, dient dem Erhalt und der Pflege von Wallhecken. Es gibt privaten Wallheckeneigentümern einen finanziellen Anreiz, um die ökologisch wertvollen und landschaftsprägenden Wallhecken im Landkreis Wittmund in einen guten Zustand zu bringen und diesen zu erhalten. Der Landkreis Wittmund setzt sich dafür ein, dass das Wallheckenprogramm auch in Zukunft erhalten bleibt.

Erhalt und Förderung der Biodiversität als gesellschaftliche Aufgabe

Die biologische Vielfalt ist unbestritten eine wichtige Lebensgrundlage für den Menschen und wird auf verschiedene Art und Weise durch den Menschen bedroht. Dem öffentlichen Bewusstsein wurde der Rückgang der Biodiversität und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Menschen besonders am Beispiel des Insektensterbens deutlich. Ein Entgegenwirken gegen diese Entwicklung wird vonder Gesellschaft gefordert.

Der Landkreis Wittmund überträgt der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven haushaltsjährlich finanzielle Mittel zur Umsetzung einer erarbeiteten Strategie zur nachhaltigen Förderung der Biodiversität im Landkreis. Die Gelder werden zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit ist vertraglich durch die Verwaltung mit der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven geregelt. Mit diesen Geldern wird die Naturschutzstiftung Projekte umsetzen, die Maßnahmen zur Förderung von regionsspezifischen Artengruppen (z. B. Wiesenvögel, Fledermäuse) oder Arten mit Schwerpunktvorkommen und/oder mit stark rückläufigen Tendenzen im Projektgebiet (z. B. Insekten, insbesondere Hautflügler) beinhalten.

Es werden sowohl Pflanzen, Biotoptypen als auch Tiere und ihre Lebensräume als funktional zusammenhängende Biotopkomplexe wie z. B. Gewässer mit ihren Auen berücksichtigt. Dazu gehört auch die Schaffung von wirkungsvollen Biotopverbundsystemen. Neben der Förderung der biologischen Vielfalt stehen auch Aspekte der Akzeptanz, Beteiligung der Öffentlichkeit, der Umweltbildung, mögliche Vernetzungen von Akteuren und Fördermöglichkeiten in diesem Konzept im Fokus. Die Mitnahme der Bevölkerung, explizit von Landeigentümern und Bewirtschaftern, sowie die Schaffung von Verständnis für den Nutzen und die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Erfolg umgesetzter Maßnahmen dauerhaft zu sichern.

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