Bundestagswahl
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 können Sie hier abrufen:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt. Dem Deutschen Bundestag gehören insgesamt 598 Abgeordnete an. Davon werden 299 in den Wahlkreisen und die weiteren 299 über die Landeslisten gewählt. Von den 299 Wahlkreisen entfallen dreißig auf das Land Niedersachsen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate hat sich die Zahl der Abgeordneten auf 736 erhöht.
Der Wahlkreis 26 umfasst neben dem Landkreis Wittmund den Landkreis Friesland sowie die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven.
Die Wahlen für den Deutschen Bundestag haben zuletzt am 26. September 2021 stattgefunden. Die direkt gewählte Abgeordnete ist Siemtje Möller (SPD). Die Kreiswahlleitung übernimmt die Stadt Wilhelmshaven. Die nächste Wahl findet 2026 statt.
Wer darf wählen?
Zur Bundestagswahlwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ebenso sind deutsche Staatsbürger, welche im Ausland leben wahlberechtigt, soweit sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wo wird gewählt?
Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer Wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließen in die Wahlurne eingeschmissen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.
Briefwahl?
Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Eingabe auf der Internetseite der Gemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten nutzen Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder, sofern vorhanden, die Eingabemaske auf der Internetseite der Gemeinde. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathauslatz 1, 26382 Wilhelmshaven vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben.