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Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt. Dem Deutschen Bundestag gehören insgesamt 598 Abgeordnete an. Davon werden 299 in den Wahlkreisen und die weiteren 299 über die Landeslisten gewählt. Von den 299 Wahlkreisen entfallen dreißig auf das Land Niedersachsen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate hat sich die Zahl der Abgeordneten auf 733 erhöht.

Der Wahlkreis 26 umfasst neben dem Landkreis Wittmund den Landkreis Friesland sowie die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven. Die Kreiswahlleitung übernimmt die Stadt Wilhelmshaven

Die Wahlen für den Deutschen Bundestag haben zuletzt am 26. September 2021 stattgefunden. Die direkt gewählte Abgeordnete ist Siemtje Möller (SPD). Über die Landesliste wurden Anne Janssen (CDU/CSU) und Joachim Wundrak (AfD) gewählt. Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 können Sie hier abrufen: Bundestagswahl 2021

Aufgrund der Auflösung des Deutschen Bundestages findet die nächste Wahl am 23. Februar 2025 statt.

Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden bzw. Samtgemeinden im Landkreis Wittmund finden Sie hier: Briefwahl


Wer darf wählen?

Zur Bundestagswahlwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ebenso sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche im Ausland leben wahlberechtigt, soweit sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wo wird gewählt?

Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jede wahlberechtigte Person kann ausschließlich in dem Wahllokal wählen, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen, können Sie Ihre Stimme vorab durch die Briefwahl abgeben.

Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme entweder durch die Briefwahl oder am Wahltag in ihrem Wahllokal abgeben. Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr zuständiges Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen.

Für die Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. nach Vorlage dieser Unterlagen erhalten Sie Ihren Stimmzettel. In der Wahlkabine können Sie Ihre Stimme durch Ankreuzen abgeben. Abschließend werfen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in die Wahlurne.

Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, sobald alle Wahlberechtigten des Wahllokals ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.

Briefwahl?

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (per Post, E-Mail, Online-Antrag auf der Internetseite der Gemeinde bzw. Samtgemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten kann hierfür ein Online-Antrag auf der Internetseite der Gemeinde bzw. Samtgemeinde gestellt oder der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind. Eine elektronische Beantragung ist in diesem Fall nicht möglich. 

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Samtgemeinde vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben.

Weitere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden bzw. Samtgemeinden im Landkreis Wittmund finden Sie hier: Briefwahl

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