Kommunalwahl
Im Rahmen der Kommunalwahl 2021 fanden letztmalig allgemeine Neuwahlen und Direktwahlen im Landkreis Wittmund statt. Die aktuelle Wahlperiode der gewählten Hauptverwaltungsbeamten sowie der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen wie die Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden.
Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 können Sie hier abrufen:
Wahl des Kreistages 2021
Für den Kreistag des Landkreises Wittmund kandidierten insgesamt 188 Bewerberinnen und Bewerber in insgesamt 10 Parteien und Wählergruppen. Der Landkreis Wittmund wurde für die Wahl des Kreistages in 6 Wahlbereiche eingeteilt. In jedem Wahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe bis zu zehn Personen aufstellen. Zudem können Einzelbewerber antreten. Für jeden Wahlbereich gibt es einen Stimmzettel (grün).
Nachstehendend finden Sie die Muster-Stimmzettel für die Wahl des Kreistages:
- Muster-Stimmzettel Wahlbereich I (Gemeinde Friedeburg)
- Muster-Stimmzettel Wahlbereich II (Stadt Wittmund mit den Ortschaften Hovel, Leerhafe, Uttel und Wittmund
- Muster-Stimmzettel Wahlbereich III (Stadt Wittmund mit den Ortschaften Ardorf, Asel, Berdum, Blersum, Burhafe, Buttforde, Carolinensiel, Eggelingen, Funnix und Willen)
- Muster-Stimmzettel Wahlbereich IV (Samtgemeinde Esens mit der Stadt Esens und die Gemeinde Langeoog)
- Muster-Stimmzettel Wahlbereich V (Samtgemeinde Esens mit den umliegenden Gemeinden und die Gemeinde Spiekeroog)
- Muster-Stimmzettel Wahlbereich VI (Samtgemeinde Holtriem)
Wahl des Landrates 2021
Für die Wahl des Landrates tritt ein Bewerber an. Der Stimmzettel im Kreisgebiet ist einheitlich und für die Landratswahl gräulich.
Wer darf wählen?
Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Wittmund hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wo wird gewählt?
Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließend in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.
Briefwahl
Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Alternativ kann der Wahlscheinantrag bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen muss, in welcher Sie wahlberechtigt sind. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde (Briefkasten) abzugeben.