Kommunalwahl
Im Rahmen der Kommunalwahl 2021 fanden letztmalig allgemeine Neuwahlen und Direktwahlen im Landkreis Wittmund statt. Die aktuelle Wahlperiode der gewählten Hauptverwaltungsbeamten sowie der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen wie die Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden. Die nächste Kommunalwahl findet am 13. September 2026 statt.
Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 können Sie hier abrufen:
Wahlvorschläge Kommunalwahl 2026
Die Wahlvorschläge für die der Wahl der Landrätin oder des Landrats sind spätestens bis zum 06. Juli 2026, 18.00 Uhr bei der Kreiswahlleitung, Am Markt 9, 26409 Wittmund, einzureichen. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge der Kreiswahl endet am 20. Juli 2026, 18.00 Uhr.
Weiterführende Informationen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen können dem von der Landeswahlleitung bereitgestellten Leitfaden für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen entnommen werden.
Die erforderlichen Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Nr. 5 des Leitfadens) können über das nebenstehende Kontaktformular angefordert werden.
Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften kann bereitgestellt werden, sobald der Name des Wahlvorschlags (Name der Partei, Kennwort der Wählergruppe oder Name der Einzelperson) sowie der Wahlbereich, für den der Wahlvorschlag eingereicht werden soll, mitgeteilt wurden. Bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen ist zusätzlich eine Bestätigung über die bereits erfolgte Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers vorzulegen (z. B. durch Vorlage des entsprechenden Sitzungsprotokolls).
Bekanntmachungen Kommunalwahl 2026
Nachfolgend sind die Bekanntmachungen im Rahmen der Kommunalwahl 2026 aufgelistet:
- Bekanntmachung der Namen und Anschrift der Kreiswahlleitung und der Stellvertretung für die Kommunalwahl am 13. September 2026
- Bildung eines Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahl am 13. September 2026 im Landkreis Wittmund
- Wahlbekanntmachung für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Wittmund am 13. September 2026
- Wahlbekanntmachung für die Kreiswahl im Landkreis Wittmund am 13. September 2026
- Wahlbekanntmachung zur Änderung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Wittmund am 13. September 2026
Wer darf wählen?
Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Wittmund hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wo wird gewählt?
Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließend in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.
Briefwahl
Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Alternativ kann der Wahlscheinantrag bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen muss, in welcher Sie wahlberechtigt sind. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde (Briefkasten) abzugeben.
Weiteren Informationen zur Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen werden zu gegebener Zeit auch von der Landeswahlleitung veröffentlicht.