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Schülerhaushalt


Der Landkreis Wittmund hat für die Schulen des Sekundarbereiches I und II einen Schülerhaushalt eingerichtet. Pro Schule werden ab 2020 jeweils 1.000 EUR zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Mit dem Schülerhaushalt soll die demokratische Kompetenz von Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist, dass

a)     Schülerinnen und Schüler in einem demokratischen Abstimmungsverfahren einen Vorschlag ausgewählt haben und

b)     die Anschaffung keine Folgekosten verursacht und aus baurechtlichen Gründen nicht fest im Boden verankert werden

         muss.

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