Förderprojekte
Gelege- und Kükenschutz für Wiesenbrutvögel im Teilen des Landkreises Wittmund
In 2025 führt der Landkreis Wittmund erstmalig ein in anderen ostfriesischen Landkreisen bereits seit 15 Jahren bekanntes Förderprojekt durch: Gelege- und Kükenschutz für Wiesenbrutvögel
Alle Wiesenbrutvogelarten sind in ihren Beständen gefährdet. Die Rückgänge der Bestandszahlen sind dramatisch, für die Uferschnepfe seit 2009 z.B. um 30%. (Quelle: EU-Life-Projekt „Wiesenvögel“, Link zur Webseite).
Das Land Niedersachsen hat eine hohe Verantwortung für den Erhalt von Wiesenbrutvögeln, wie Abb. 1 verdeutlicht. Im Vergleich zu seinem Flächenanteil an Deutschland, liegt sein Anteil am Brutbestand erheblich höher.
Abbildung 1: Niedersachsens Verantwortung für Wiesenvögel (Quelle: LIFE-Projekt)
In Teilen des Vogelschutzgebietes V 63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ und in ausgewählten Bereichen der Kulisse „Wiesenvogelschutzprogramm Niedersachsen“ (Link zu den Umweltkarten Niedersachsen) wurde deshalb eine Kulisse potentieller Brutgebiete ausgewählt. Die Auswahl erfolgte anhand vorhandener Daten zum Brutgeschehen aus den vergangenen Jahren und war aufgrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel beschränkt.
Im Rahmen des Projektes werden durch ein ornithologisches Fachbüro die Reviere und anschließend die Gelege von seltenen Wiesenlimikolen wie z.B. Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel und Austernfischer kartiert.
Für die von den Brutvögeln besiedelten Flächen werden von den Kartierenden vor Ort mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern prämienbewährte Maßnahmen abgesprochen, um die Neststandorte oder die Küken zu schützen. Diese Maßnahmen werden für Grünlandstandorte bei der Landwirtschaftskammer und für Ackerstandorte bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt.
Abbildung 2: Kiebitznest in V 63 (Foto: C. Becker)
Maßnahmen können z.B. verzögerte Mahdzeitpunkte auf Wiesen, die verzögerte Aussaat von Mais auf Ackerflächen oder notfalls der Einzelgelegeschutz sein. So können die Nester bei der Landbearbeitung ausgespart und geschützt werden. Darüber hinaus finden Maßnahmen gegen Raubsäuger statt, die den Gelegen und Küken gefährlich werden. Die Landbewirtschaftenden erhalten am Ende des Jahres die entsprechenden Prämien ausgezahlt.
Betreut wird das Projekt durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund bzw. den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Zwei Mitarbeiterinnen des NLWKN kamen im Frühsommer zur Kontrolle des Projekts.
Abbildung 3. Auf diesem Acker wird – an anderer Stelle – noch gebrütet. Die Kolleginnen des NLWKN erhalten eine Einweisung des Kartierers vor Ort, Carsten Becker, Ornithologe aus Leer (Foto: A. Hube)
Gefördert wird der Gelege- und Kükenschutz in 2025 wie folgt:
- 90% der Kosten für Kartierleistungen und Management werden durch das EU- Programm KLARA, Biologische Vielfalt (BiolV) gefördert,
- 80% der Prämien auf Ackerflächen werden durch das Land Niedersachsen finanziert.
- Die restlichen 10% bzw. 20% zahlt der Landkreis Wittmund als Eigenanteil.
- Die Prämien an die Landwirte zahlt die LWK aus EU-Fördermitteln.