Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Kinder- und Jugendgesundheit
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Wittmund betreut und berät Kinder und Jugendliche, beziehungsweise deren Eltern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst hat die Funktion einer Schnittstelle zwischen Medizin und Schulwesen, Jugendwesen sowie Sozialwesen. Er übernimmt Aufgaben in sinnvoller Zusammenarbeit mit den genannten Einrichtungen in der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Fürsorge für behinderte und benachteiligte Kinder.
Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen nebenstehende Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.
Schuleingangsuntersuchungen
Feststellung der Schulfähigkeit der zukünftigen Erstklässler
Die in Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung wird bei allen Kindern, die mit Beginn eines Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die jünger sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozial- emotionalen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist von den Sorgeberechtigten bei der zugehörigen Grundschule zu stellen.
Seit Februar 2018 besteht die Möglichkeit für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September vollenden,dass die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Schule um ein Jahr hinausschieben; die unbegründete, formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 01. Mai gegenüber der zuständigen Schule abzugeben.
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird der allgemeine Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes überprüft. Bei einer nicht altersgerechten Entwicklung, die die Schulfähigkeit des Kindes beeinträchtigt, werden notwendige Behandlungs- und Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schule, dem Kindergarten und den Eltern/Sorgeberechtigten aufgezeigt und in die Wege geleitet.
Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, gibt es derzeit noch die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr. Diese Entscheidung wird letztendlich von der Schulleitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt und den Erziehungsberechtigeten getroffen. In solchen Fällen besteht derzeit die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen.
Folgende Unterlagen werden für die Untersuchung benötigt:
◾das (gelbe) Vorsorgeheft
◾das Impfbuch / Impfbescheinigungen
◾Brille / Hörgerät (falls vorhanden)
◾Krankenkassenkarte des Kindes
◾Vorbereitungsbogen zur Schuleingangsuntersuchung
(wird den Eltern mit dem Untersuchungstermin von der Schule zugeschickt)
Folgende Untersuchungen werden zur Feststellung der Schulfähigkeit durchgeführt:
• Erhebung der medizinischen Vorgeschichte und des Umfeldes des Kindes
◾Größe und Gewicht
◾Hörtest
◾Sehtest
◾Stereosehen
◾Farbsinntest
◾Zeichentest
◾Verständnis und Aufmerksamkeit
◾Zahlen und Mengenverständnis
◾Sprachtest
◾Überprüfung der Wahrnehmung
◾Überprüfung der Visuomotorik
◾Überprüfung der Fein- und Grobmotorik
◾Sozialverhalten - Fragebogen zu Stärken und Schwächen
◾Überprüfung Impfstatus
Die Untersuchung erfolgt nach einem sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) und weiteren Untersuchungsbestandteilen.
Durch die ausführlichen Angaben der Eltern und die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung, die anonym in einer niedersachsenweiten Statistik ausgearbeitet werden, können u. a. Krankheitshäufungen und Versorgungslücken im jeweiligen Landkreis aufgedeckt werden (s. NGöGD § 8).
Die Voruntersuchung (Größe, Gewicht, Hörtest, Sehtest, Stereosehen, Farbsinntest, Zeichentest, Feinmotorik und das Verständnis) wird von unseren medizinischen Fachangestellten durchgeführt. Im Anschluss erfolgt die ärztliche Untersuchung (Verständnis, Sozialverhalten, Überprüfung der Sprache, Wahrnehmung, Visuomotorik, Überprüfung der Fein- und Grobmotorik).
Nachdem alle Ergebnisse vorliegen, erfolgt die Beratung, ob ggf. Fördermaßnahmen für das Kind in Frage kommen.
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Grundschule
Alle Grundschulen im Landkreis Wittmund laden die Eltern der zu untersuchenden Kinder schriftlich ein. An der Schuleingangsuntersuchung nehmen in der Regel die Schulleitung und ggf. eine zuständige Fachkraft aus dem Kindergarten teil, insofern die Anwesenheit von den Eltern gewünscht wird.
Derzeit liegt der Untersuchungszeitraum zwischen Anfang Januar bis Anfang Juni eines bevorstehenden Schuljahres. Die Untersuchungen finden in der Regel in den Räumlichkeiten der zuständigen Grundschule, im Kindergarten des Einzugsgebietes und in Einzelfällen im Gesundheitsamt Wittmund statt.
Falls in ihrer zuständigen Schule bereits die Schuleingangsuntersuchungen stattgefunden haben, sie aber noch keine Einladung erhalten haben oder gerade erst zugezogen sind, setzen sie sich bitte umgehend mit ihrer zuständigen Grundschule in Verbindung.
Die Schuleingangsuntersuchung unterliegt den Richtlinien der Datenschutzverordnung.
Die rechtlichen Grundlagen der Schuleingangsuntersuchungen finden sich in § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)
sowie in § 56 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
Impfberatung
Ob Grundimmunisierung, Auffrischung von Impfungen oder Vorbereitung für eine Reise: Impfungen gehören zu den wirksamsten Präventionen der modernen Medizin.
Insbesondere im Säuglings- und Kleinkindalter müssen Grundimmunisierungen erfolgen, um einen ausreichenden Schutz sicherzustellen. Aber auch in höherem Lebensalter oder in speziellen Lebenssituationen ist ein gezielter Impfschutz angezeigt. Bei einigen Impfungen ist eine Auffrischung nach einem bestimmten Zeitraum notwendig.
Die Impfungen werden grundsätzlich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO des Robert-Koch-Institutes von den niedergelassenen Ärzten und Kinderärzten durchgeführt.
Auf der Basis des aktuellen Impfkalenders des Robert-Koch-Institutes beraten wir zur Vervollständigung des Impfschutzes in jedem Lebensalter.
Eine telefonische Beratung oder einen Termin für eine persönliche Beratung können Sie bei den nebenstehenden Ansprechpartnerinnen erhalten.
Nicht zu unterschätzen sind aber auch die Infektionskrankheiten, die in fernen Ländern drohen. Eine reisemedizinische Beratung erhalten Sie zu Impfungen, Prophylaxe und geeigneten Schutzmaßnahmen vor Reiseantritt.
Impfbuch-Aktion der 6. Klassen 2019
Körper mit Impfungen für Abwehr von Infektionskrankheiten trainieren
Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes Wittmund sammeln jedes Jahr im Oktober oder November die Impfbücher (oder Kopien) in allen 6. Klassen der Schulen im Landkreis Wittmund ein. Damit wollen sie auf fehlende Impfungen aufmerksam machen und an Auffrisch-Impfungen erinnern.
Im Jahr 2019 haben an dieser freiwilligen Impfbuch-Aktion 226 Schülerinnen und Schüler teilgenommen, das sind ca. 45 Prozent aller Sechstklässler im Kreisgebiet. Bei 198 Kindern (88 Prozent der Teilnehmenden) konnte das Gesundheitsamt einen vollständigen Impfschutz gegenüber Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln und Meningokokken C feststellen. Bei 28 Kindern (12 Prozent) allerdings fehlten eine oder mehrere von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen. Bei neun Kindern (4 Prozent), die das Impfheft abgegeben haben, war dabei die Impfung gegen Masern unvollständig oder gar nicht durchgeführt worden. Hinweis dazu: Ab März 2020 müssen alle Kinder beziehungsweise Jugendlichen, die eine Schule besuchen, einen vollständigen Impfschutz gegen Masern vorweisen. Das hat der Gesetzgeber so neu geregelt.
Das Gesundheitsamt Wittmund empfiehlt außerdem eine Immunisierung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, spätestens bis zum Alter von 17 Jahren. Humane Papillomviren können Krebs verursachen – vor allem am Gebärmutterhals, aber auch am After, Penis und im Mund oder Rachenraum. Von den etwa 12-jährigen Teilnehmern der Impfbuch-Aktion haben bereits 31 Jungen und Mädchen (14 Prozent) die Impfserie - zwei Impfungen im Abstand von etwa fünf Monaten - begonnen, 21 (9 Prozent) davon sogar schon abgeschlossen.
Die freiwillige Impfpass-Überprüfung richtete sich auch an die Lehrkräfte und übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Schulen. Dieses Angebot haben 11 Personen wahrgenommen.
Alle Teilnehmer erhielten eine schriftliche Information über eventuell fehlende Impfungen und wann die nächste Auffrisch-Impfung ansteht. Erfahrungsgemäß ist diese Impfbuch-Aktion für alle Beteiligten eine Erinnerung, jeweils ihren Impfstatus zu überprüfen. Dies betrifft auch Familienmitglieder sowie Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die das Impfheft nicht abgegeben haben. „So tragen möglichst viele dazu bei, sich selbst und ihre Mitmenschen vor ansteckenden und teils lebensbedrohlichen Krankheiten zu schützen“, betont das Gesundheitsamt.
Und so wirkt eine Impfung
Bei einer Impfung werden dem Körper abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger in kleinsten Mengen verabreicht, die keine echte Erkrankung verursachen. Das Immunsystem reagiert, indem es eigene Antikörper und Gedächtniszellen bildet. Bei einem Kontakt mit dem echten Erreger können die Antikörper und Gedächtniszellen die Erkrankung verhindern oder wesentlich abschwächen. Damit der Körper ausreichende Abwehrstoffe gegen eine bestimmte Infektionskrankheit bilden kann, muss er also „trainiert“ werden. Dazu müssen gegen einige Krankheiten mehrere Impfdosen verabreicht werden. Einige Impfungen schützen ein Leben lang, andere müssen bei Schulkindern, Jugendlichen und /oder Erwachsenen ein- oder mehrmals aufgefrischt werden.
Ist die Impfrate hoch genug, können sich die Krankheitserreger nicht mehr ausbreiten. Die Geimpften sind geschützt und schützen gleichzeitig andere Menschen, die nicht geimpft werden können, zu nennen sind hier zum Beispiel junge Säuglinge, an Krebs erkrankte und schwer chronisch kranke Menschen.