Förderprogramme
Wirtschaftsfördermöglichkeiten im Landkreis
Der Landkreis Wittmund besitzt für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als C-Förderungsgebiet die Förderpräferenz von bis zu 28 %.
Das Kreisgebiet ist von der Europäischen Union als Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (Ziel 2-Gebiet) anerkannt, so dass auch Fördermöglichkeiten aus den Strukturfonds EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung), ESF (Europäischer Sozialfonds) und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bestehen. Ferner können Mittel aus dem EFF (Europäischer Fischereifonds) in Anspruch genommen werden.
Für kleiner und mittlere Unternehmen (KMU) hält der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein eigenes Förderprogramm vor. Details zu diesem sowie alle notwendigen Dokumente können im Folgenden eingesehen werden.
Eigene Förderprogramme
Der Landkreis Wittmund bietet neben einer umfangreichen Beratungsleistung auch die Möglichkeit, für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, Investitionszuschüsse zu erhalten.
Beratungsleistungen
Zusammen mit dem Wirtschaftsförderkreis berät der Landkreis Wittmund Sie über die Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und stellt weitere Kontakte her.
Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung
Wer kann Anträge stellen ?
- Kleine (bis 49 Mitarbeiter) und mittlere (50–249 Mitarbeiter) gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler gemäß Einkommenssteuergesetz mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Wittmund oder der Absicht, eine Betriebsstätte im Landkreis Wittmund zu errichten.
- Existenzgründer, die beabsichtigen, eine Betriebsstätte im Landkreis Wittmund zu errichten.
Was ist förderfähig?
Investitionen in Höhe von mindestens 10.000,00 € (Existenzgründer = 7.500,00 €) ins Anlagevermögen durch neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter von überwiegend regional tätigen Unternehmen, wenn dadurch Vollzeitdauerarbeitsplätze geschaffen oder im Rahmen einer grundlegenden Modernisierung einer Betriebsstätte bzw. durch den Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gesichert werden.
Folgende, im weitesten Sinne investitionsvorbereitende Maßnahmen in Höhe von mindestens 2.000,00 € förderfähiger Kosten, wenn keine Förderung über Programme von Land und Bund herangezogen werden können:
- Kosten für eine erstmalige Teilnahme an Messen (In- und Ausland),
- Kosten für Strategiecoaching Ausland,
- Kosten für vorbereitende Studien, z.B. Marketingkonzepte,
- Beihilfen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater; ausgeschlossen sind fortlaufende oder regelmäßige Dienstleistungen, wie Steuerberatung oder Wirtschafsprüfung oder betriebsübliche Werbung,
- Kosten für Konzepte für betriebliches Energie-Management, regenerative Energien und erhebliche Energieeinsparungsinvestitionen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der Antrag ist schriftlich vor Investitionsbeginn (Bestellung des zu fördernden Wirtschaftsgutes oder Baubeginn) mit dem dafür vorgesehenen Formular, der Investitionsgüterliste und einer separaten, formlosen ausführlichen Betriebs- und Vorhabensbeschreibung zu stellen. Hier zählt der Eingangsstempel beim Landkreis.
Erst nach Antragstellung darf der Antragsteller mit dem Vorhaben / der Maßnahme förderungsunschädlich beginnen.
Wie wird gefördert ?
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
- Grundsätzlich 15 % der förderfähigen Investitionen ins Anlagevermögen für kleine Unternehmen, höchstens jedoch 10.000 €.
- Grundsätzlich 7,5 % der förderfähigen Investitionen ins Anlagevermögen für mittlere Unternehmen, höchstens jedoch 10.000 €.
Was ist dem Antrag beizufügen?
- eine Betriebsbeschreibung
- eine Beschreibung der geplanten Investitionen / Maßnahme
- ein Finanzierungsplan (Aufgliederung der geplanten Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist
- die Bestätigung eines Kreditinstitutes über die gesicherte Restfinanzierung, wenn die Investition / Maßnahme mit Fremdkapital fremdfinanziert wird
- ggf. Miet- oder Pachtvertrag (Laufzeit mindestens 5 Jahre) über das Betriebsgebäude
- Gewerbeanmeldung (nur bei bestehenden Unternehmen)
- die Baupläne/-skizzen, soweit Baumaßnahmen geplant sind
- bei Gründungen, ein detaillierter Geschäftsplan
Förderprogramme der EU
Die Förderprogramme der EU werden im Land Niedersachsen durch mehrere Behörden umgesetzt. Folgende Übersicht zeigt dabei sowohl die Förderkategorie, den jeweiligen Maßnahmenrahmen als auch die Bewilligungsstelle (farblich markiert, siehe Legende) auf.
Weitere Publikationen und Formate erhalten Sie hier.
Nachstehende Förderprogramme liegen seitens der EU vor:
EFRE, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
Die Förderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) deckt ein breites Spektrum unterschiedlicher Projektansätze ab. Dieses reicht von der einzelbetrieblichen Förderung, über die betriebliche und hochschulspezifische Forschungs- und Entwicklungsförderung bis hin zu den vielfältigen Infrastrukturbereichen wie Tourismus, Verkehr, Breitbandnetze, aber auch Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling und Energiemanagement. Dabei werden vier wesentliche Ziele verfolgt:
1. Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
2. Entwicklung der Innovationskapazitäten und gesellschaftlicher Entwicklungspotenziale
3. Unterstützung spezifischer Infrastrukturen für nachhaltiges Wachstum 4. Förderung von Umwelt und nachhaltiger Stadtentwicklung
ESF, der Europäische Sozialfonds
Die besondere Aufgabe des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Arbeitsmarktförderung, d. h. die Verhinderung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Die Querschnittsziele der ESF-Förderung: Bewältigung des demografischen Wandels, Chancengleichheit von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltigkeit werden dabei über alle Schwerpunke und Einzelprogramme hinweg verfolgt.
Dabei werden drei wesentliche Schwerpunkte gesetzt:
1. Steigerung des Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
2. Verbesserung des Humankapitals
3. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen
EFF, der Europäische Fischereifonds
Der Europäische Fischereifonds verfolgt vor allem folgende Ziele:
- die Lebensfähigkeit des Fischereisektors sowie die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen zu gewährleisten,
- den Druck auf die Bestände durch die Anpassung der Kapazitäten der gemeinschaftlichen Fischereiflotte an die verfügbaren Fischereiressourcen zu verringern,
- die nachhaltige Entwicklung der Fischerei in den Binnengewässern zu fördern,
- die Entwicklung wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen im Fischereisektor zu stärken und die Strukturen zur Nutzung der Ressourcen wettbewerbsfähiger zu machen,
- den Schutz der Umwelt und der Fischereiressourcen zu fördern,
- die nachhaltige Entwicklung in den Zonen, in denen Fischerei und Aquakultur betrieben wird, zu fördern und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Zonen zu verbessern,
- die Gleichstellung der im Fischereisektor tätigen Männer und Frauen zu fördern.
ELER, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Die Europäische Union verfolgt das Ziel, Europa wirtschaftlich und nachhaltig weiterzuentwicklen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei auch die ländlichen Räume. Um
- die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
- eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen
zu sichern, gewährt die EU finanzielle unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Pfeil, Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen:
Niedersachsen hat gemeinsam mit Bremen für die Förderperiode 2014 – 2020 ein zukunftsweisendes Entwicklungsprogramm für ländliche Räume aufgelegt. Mit PFEIL, dem Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum, werden über 30 Maßnahmen angeboten, die sowohl eine innovative, umweltfreundliche und wettbewerbsfähige Landwirtschaft vorantreiben als auch die Lebensqualität in ländlichen Dörfern und Städten verbessern und sichern.