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Förderprogramme

Wirtschaftsförderprogramme für Unternehmen im Landkreis Wittmund

Der Landkreis Wittmund besitzt für die Förderperiode 2023 bis 2027 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als D-Förderungsgebiet die Förderpräferenz von bis zu 15 %.

Des Weiteren ist der Landkreis Wittmund Mitglied diverser Organisationen und Verbünde, durch welche unsere Unternehmen (teils kostenfreie) Förderungen in Anspriuch nehmen können, wie beispielsweise die Innovationsberatung WTT der JadeBay, Fördermittelrecherchen zu Projekten durch das Büro MCon und die Inanspruchnahme von regionalen Förderprogrammen wie LEADER und dem Fischereiwirtschaftsfond.

Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hält der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein eigenes Förderprogramm vor. 

Klicken Sie sich gerne durch unsere Aufstellung! Bei Fragen können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, wir freuen uns auf Sie!

Projektförderrecherche

Der Landkreis Wittmund hat einen Vertrag mit dem Büro Meyer Consulting (MCon) als Euro-Office-Dienstleister. Dies bedeutet, dass Unternehmen aus dem Landkreis kostenlose Fördermittelrecherchen zu Projektideen durchführen lassen können.

Hierfür müssen sich die Unternehmen aber zwingend an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Wittmund wenden, um Kosten zu vermeiden. 

Folgende Dienstleistungen führt MCon durch:

  • Recherche von Fördermittelprogrammen für Projektideen aus dem Landkreis
  • Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Aufwand einer Antragsstellung
  • Tipps zur Projektentwicklung, um die Passgenauigkeit zu Förderprogrammen zu optimieren
  • Hinweise zu zielgerichteten Herangehensweisen einer Antragstellung

Innovation und Technologietransfer

Die WTT-Berater der JadeBay helfen Unternehmen, branchen- und technologieübergreifend Chancen zu identifizieren und Potenziale zu nutzen. Dabei begleiten sie über den gesamten Innovationsprozess und unterstützen KMU bei der Suche nach Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Detaillierte Informationen gewünscht?

Diese Dienstleistung ist für Unternehmen im Landkreis Wittmund kostenlos. 

Mögliche Inhalte:

Aufschlussgespräch:

  • Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfes, je nach Erfordernis und Interesse
  • Vermittlung von Informationen und Kontakten zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen; möglichen Kooperationspartnern; Netzwerken und Clustern; Branchen- und Technologieexperten für evtl. folgende weiterführende Beratungen
  • Information zu Förderprogrammen auf allen Ebenen (Landkreis, Land Niedersachsen, Bund, EU)
  • max. 1 Tagewerk

Weiterführende qualifizierende Beratung:

  • Beratung zu Potenzialen neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen
  • Beratung bei der Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen
  • Beratung zur Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen
  • Unterstützung bei Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen.
  • max. 10 Tagewerke


Nehmen Sie bei Interesse gerne dierekt Kontakt mit der JadeBay auf oder wenden Sie sich an uns!

LEADER

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website der LAG Nordseemarschen. Unternehmen die in der Stadt Wittmund,Ardorf oder der SG Holtriem ansäßig sind, wenden sich bitte an das Regionalmanagement von Mittleres Ostfriesland.

Förderbedingungen der LAG Nordseemarschen:


Zweck der Förderung

Gefördert werden Projekte, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes der „Region Nordseemarschen" 2023 - 2027 dienen.


Gegenstand der Förderung

Gefördert werden investive sowie nicht-investive Maßnahmen gemäß den im Regionalentwicklungskonzept zu Handlungsfeldzielen formulierten Maßnahmen bzw. Fördertatbeständen


Zuwendungsempfänger/ Antragssteller

Zuwendungsempfänger können öffentliche Einrichtungen oder private juristische und natürliche Personen/ Einrichtungen sein. Dazu zählen kommunale Gebietskörperschaften wie z. B. Städte und Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. Kirchengemeinden sowie im Privatrechtlichen Bereich Vereine, Verbände und Genossenschaften sowie Privatpersonen und Unternehmen, soweit die Umsetzung der Maßnahmen von allgemeinem öffentlichem Interesse sind.


Förderbedingungen

Investive Projekte werden zu 65 %, nicht-investive Projekte zu 80 % gefördert. 

Die Mindestfördersumme der LEADER-Fördermittel hat die LAG Nordseemarschen bei Personen des Privatrechts auf mindestens 2.500 € und bei öffentlichen Antragstellern auf mindestens 10.000 € festgelegt.

Die maximale Fördersumme beträgt bei Personen des Privatrechts und bei öffentlichen Antragstellern unter Beachtung beihilferechtlicher Regelungen 150.000 €.


Voraussetzungen für die Förderung

Es werden nur Projekte gefördert, die alle Mindestkriterien erfüllen (siehe Regionalentwicklungskonzept) und eine Mindestpunktzahl von sechs Punkten nach dem Scoring-Modell erreichen. Bei Projekten, welche bauliche Aspekte einschließen, ist die örtliche Baukultur zu beachten.

Eigene Förderprogramme

Der Landkreis Wittmund bietet neben einer umfangreichen Beratungsleistung auch die Möglichkeit, für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, Investitionszuschüsse zu erhalten.

Beratungsleistungen

Zusammen mit dem Wirtschaftsförderkreis berät der Landkreis Wittmund Sie über die Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und stellt weitere Kontakte her.


Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung

Wer kann Anträge stellen ?

  • Kleine (bis 49 Mitarbeiter) und mittlere (50–249 Mitarbeiter) gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler gemäß Einkommenssteuergesetz mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Wittmund oder der Absicht, eine Betriebsstätte im Landkreis Wittmund zu errichten.

  • Existenzgründer, die beabsichtigen, eine Betriebsstätte im Landkreis Wittmund zu errichten.


Was ist förderfähig?

Investitionen in Höhe von mindestens 10.000,00 € (Existenzgründer = 7.500,00 €) ins Anlagevermögen durch neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter von überwiegend regional tätigen Unternehmen, wenn dadurch Vollzeitdauerarbeitsplätze geschaffen oder im Rahmen einer grundlegenden Modernisierung einer Betriebsstätte bzw. durch den Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gesichert werden.

Folgende, im weitesten Sinne investitionsvorbereitende Maßnahmen in Höhe von mindestens 2.000,00 € förderfähiger Kosten, wenn keine Förderung über Programme von Land und Bund herangezogen werden können:

  • Kosten für eine erstmalige Teilnahme an Messen (In- und Ausland),
  • Kosten für Strategiecoaching Ausland,
  • Kosten für vorbereitende Studien, z.B. Marketingkonzepte,
  • Beihilfen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater; ausgeschlossen sind fortlaufende oder regelmäßige Dienstleistungen, wie Steuerberatung oder Wirtschafsprüfung oder betriebsübliche Werbung,
  • Kosten für Konzepte für betriebliches Energie-Management, regenerative Energien und erhebliche Energieeinsparungsinvestitionen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Antrag ist schriftlich vor Investitionsbeginn (Bestellung des zu fördernden Wirtschaftsgutes oder Baubeginn) mit dem dafür vorgesehenen Formular, der Investitionsgüterliste und einer separaten, formlosen ausführlichen Betriebs- und Vorhabensbeschreibung zu stellen. Hier zählt der Eingangsstempel beim Landkreis.

Erst nach Antragstellung darf der Antragsteller mit dem Vorhaben / der Maßnahme förderungsunschädlich beginnen.

Wie wird gefördert ?

Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

  • Grundsätzlich 15 % der förderfähigen Investitionen ins Anlagevermögen für kleine Unternehmen, höchstens jedoch 10.000 €.
  • Grundsätzlich 7,5 % der förderfähigen Investitionen ins Anlagevermögen für mittlere Unternehmen, höchstens jedoch 10.000 €.


Was ist dem Antrag beizufügen?

  • eine Betriebsbeschreibung
  • eine Beschreibung der geplanten Investitionen / Maßnahme
  • ein Finanzierungsplan (Aufgliederung der geplanten Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
  • eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist
  • die Bestätigung eines Kreditinstitutes über die gesicherte Restfinanzierung, wenn die Investition / Maßnahme mit Fremdkapital fremdfinanziert wird
  • ggf. Miet- oder Pachtvertrag (Laufzeit mindestens 5 Jahre) über das Betriebsgebäude
  • Gewerbeanmeldung (nur bei bestehenden Unternehmen)
  • die Baupläne/-skizzen, soweit Baumaßnahmen geplant sind
  • bei Gründungen, ein detaillierter Geschäftsplan

Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen

Die Förderprogramme der EU werden im Land Niedersachsen durch mehrere Behörden umgesetzt, ein Großteil davon durch die NBank. 

Hier finden Sie eine Übersicht aller aktueller Förderprogramme des Landes Niedersachsen.

Fördermöglichkeiten seitens des Bundes können Sie nachfolgend recherchieren:

Hier bietet das BMWK eine detaillierten Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.




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