Sprungziele
Inhalt

Sofern Straßen mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge, die dieses Gewicht überschreiten, die Straße nicht benutzen.

Von dieser Vorschrift kann gem. § 46 Abs. 1 N. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Möglich sind Einzel- und Dauererlaubnisse. Dauererlaubnisse werden für maximal ein Jahr erteilt.

Da noch notwendige Stellungnahmen eingeholt werden müssen, ist es unbedingt notwendig, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Bitte verwenden Sie die unten stehenden Antragsformulare und senden diese ausgefüllt an uns.


Antrag Gewichtslastbeschränkung Einzelgenehmigung

Antrag Gewichtslastbeschränkung Dauergenehmigung

Fahrzeugliste

Direkt zum Ziel