Sprungziele
Inhalt

Für die Veranstaltung von Boßelspielen haben Vereine, Gruppen und/oder Privatpersonen Erlaubnisse nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrordnung (StVO) zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag 1 Woche vor der Veranstaltung beim Landkreis Wittmund eingehen muss. Gerne können Sie den Antrag auch persönlich bei uns abgeben. Das Einreichen des Antrages alleine reicht nicht aus. Mit dem Boßeln darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Landkreises auch tatsächlich erteilt wurde!

Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular und senden es ausgefüllt an uns.

Hinweis: Anträge von "Hobbygruppen" werden von Frau Redler (siehe Kontaktdaten rechts) bearbeitet.

Antrag Boßelerlaubnis

Direkt zum Ziel