Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden erhoben um eine gesicherte und umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der angefallenen Abfälle nach klaren Regeln zu ermöglichen, damit nicht jeder seinen Abfall selbst entsorgen muss und z. B. in die Landschaft kippt. Dabei ist es unabhängig, ob der Haushalt einen oder dreißig Kilometer von der Deponie entfernt liegt.
Mit den Abfallgebühren werden Abfälle von drei Generationen gezahlt. Die Altlasten der vorigen, die Abfälle der jetzigen und die möglichst wenigen Abfälle mit geringen Auswirkungen für die zukünftigen Generationen.
In den Gebühren sind enthalten: z.B. Kosten für Erstellung und Erhaltung der Deponie und Anlagen zur Behandlung der Abfälle, Unternehmerentgelte (Entsorgung, Anlagenbetrieb, Verwertung usw.), Behältergestellung, Abfallberatung (z.B. Abfallkalender, Informationen, diese Internet-Darstellung), Verwaltung und Personal, Rückstellungskosten und Zinsen.
Die Abfallgebühren werden in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Diese können Sie ebenso wie die Abfallbewirtschaftungssatzung über die Randspalte abrufen.
Abfallgebühren für private Haushalte (gültig ab 01.01.2024):
jährliche Grundgebühr: pro angeschlossenes Grundstück 69,00 EUR
plus jährliche Behältergebühr:
Größe der Tonne | Restmüll (Mindestvolumen 20 L pro Person) | Biomüll |
---|---|---|
20 L (Säcke) |
28,32 Euro |
wird nicht angeboten |
40 L (Säcke) |
56,64 Euro |
wird nicht angeboten |
60 L |
84,96 Euro |
36,84 Euro |
80 L |
113,28 Euro |
49,08 Euro |
100 L |
141,60 Euro |
--- |
120 L |
169,92 Euro |
73,68 Euro |
240 L |
339,84 Euro |
147,36 Euro |
Saisonabfallbehälter vom 01.04. - 31.10.
Für Bioabfallsaisontonnen sowie zusätzliche Restabfallsaisontonnen mit einem Leerungszeitraum vom 01.04. - 31.10. eines jeden Jahres werden 7/12 der oben genannten Jahresgebühr erhoben.
Abfallbehälter
Der Landkreis Wittmund stellt den anschlusspflichtigen privaten Haushaltungen, gewerblichen, öffentlichen oder anderen wirtschaftlichen Einrichtungen und Anfallstellen Abfallbehälter für die öffentliche Abfallentsorgung gegen Gebühr zur Verfügung.
Die Abfuhr der Wertstofftonnen und -säcke obliegt dem Dualen System Deutschland.
An-, Ab- und Ummeldungen
An-, Ab- und Ummeldungen für Rest- und Biomüllbehälter erfolgen über die Steuerämter der zuständigen Städte und Gemeinden bzw. für den Bereich der Stadt Wittmund durch den Landkreis.
Bereich der Stadt Wittmund Frau Klattenberg 04462/ 86 1297 Frau Eilts 04462/ 86 1298 |
Samtgemeinde Esens Herr Siewert 04971/ 206 37 Frau Janßen 04971/206 38 |
Samtgemeinde Holtriem |
Gemeinde Friedeburg |
Gemeinde Spiekeroog Frau Bayer 04976/99939-23 |
Gemeinde Langeoog Herrn Wilkens 04972/ 693 142 |
Befreiung von der Biotonne
Bei Eigenkompostierung kann auf Antrag bei den Steuerämtern der Gemeinden, bzw. beim Landkreis Wittmund für den Bereich der Stadt Wittmund, eine Befreiung gemäß § 3 Abs. 3 der Abfallbewirtschaftungssatzung von der Biotonne erfolgen.
Gebührenmarken
Im Landkreis Wittmund wurden im Jahr 2005 die zugelassenen Rest- und Biomülltonnen mit einem Transponderchip ausgerüstet. Der Chip ersetzt die früher geltenden Gebührenmarken. Beim Entsorgungsvorgang erkennt das Müllfahrzeug die zugelassenen Rest- und Biomülltonnen anhand der auf dem Chip enthaltenen Informationen. Nicht codierte Tonnen, oder Tonnen deren Chip gesperrt wurden, können deshalb vom Entsorgungsfahrzeug nicht entleert werden.