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Abfallgebühren

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Die Abfallgebühren werden erhoben um eine gesicherte und umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der angefallenen Abfälle nach klaren Regeln zu ermöglichen, damit nicht jeder seinen Abfall selbst entsorgen muss und z. B. in die Landschaft kippt. Dabei ist es unabhängig, ob der Haushalt einen oder dreißig Kilometer von der Deponie entfernt liegt.

Mit den Abfallgebühren werden Abfälle von drei Generationen gezahlt. Die Altlasten der vorigen, die Abfälle der jetzigen und die möglichst wenigen Abfälle mit geringen Auswirkungen für die zukünftigen Generationen.

In den Gebühren sind enthalten: z.B. Kosten für Erstellung und Erhaltung der Deponie und Anlagen zur Behandlung der Abfälle, Unternehmerentgelte (Entsorgung, Anlagenbetrieb, Verwertung usw.), Behältergestellung, Abfallberatung (z.B. Abfallkalender, Informationen, diese Internet-Darstellung), Verwaltung und Personal, Rückstellungskosten und Zinsen.

Die Abfallgebühren werden in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Diese können Sie ebenso wie die Abfallbewirtschaftungssatzung über die Randspalte abrufen.


Abfallgebühren für private Haushalte (gültig ab 01.01.2024):

jährliche Grundgebühr: pro angeschlossenes Grundstück 69,00 EUR

plus jährliche Behältergebühr:

Größe der Tonne
Restmüll
(Mindestvolumen 20 L pro
Person)
Biomüll
20 L (Säcke)
28,32 Euro
wird nicht angeboten
40 L (Säcke)
56,64 Euro

wird nicht angeboten

60 L
84,96 Euro
36,84 Euro
80 L
113,28 Euro
49,08 Euro
100 L
141,60 Euro

61,44 Euro

120 L
169,92 Euro
73,68 Euro
240 L
339,84 Euro
147,36 Euro


Saisonabfallbehälter vom 01.04. - 31.10.

Für Bioabfallsaisontonnen sowie zusätzliche Restabfallsaisontonnen mit einem Leerungszeitraum vom 01.04. - 31.10. eines jeden Jahres werden 7/12 der oben genannten Jahresgebühr erhoben.

Abfallbehälter

Der Landkreis Wittmund stellt den anschlusspflichtigen privaten Haushaltungen, gewerblichen, öffentlichen oder anderen wirtschaftlichen Einrichtungen und Anfallstellen Abfallbehälter für die öffentliche Abfallentsorgung gegen Gebühr zur Verfügung.

Die Abfuhr der Wertstofftonnen und -säcke obliegt dem Dualen System Deutschland.

An-, Ab- und Ummeldungen

An-, Ab- und Ummeldungen für Rest- und Biomüllbehälter erfolgen über die Steuerämter der zuständigen Städte und Gemeinden bzw. für den Bereich der Stadt Wittmund durch den Landkreis.

Bereich der Stadt Wittmund
Frau Klattenberg 04462/ 86 1297
Frau Eilts 04462/ 86 1298
Samtgemeinde Esens
Herr Siewert 04971/ 206 37
Frau Janßen 04971/206 38
Samtgemeinde Holtriem
Herr Grosch 04975/ 919 318

Gemeinde Friedeburg
Frau Ortgießen 04465/ 806 7233

Gemeinde Spiekeroog
Frau Bayer 04976/99939-23
Gemeinde Langeoog
Herrn Wilkens 04972/ 693 142

Befreiung von der Biotonne

Bei Eigenkompostierung kann auf Antrag bei den Steuerämtern der Gemeinden, bzw. beim Landkreis Wittmund für den Bereich der Stadt Wittmund, eine Befreiung gemäß § 3 Abs. 3 der Abfallbewirtschaftungssatzung von der Biotonne erfolgen.

Gebührenmarken

Im Landkreis Wittmund wurden im Jahr 2005 die zugelassenen Rest- und Biomülltonnen mit einem Transponderchip ausgerüstet. Der Chip ersetzt die früher geltenden Gebührenmarken. Beim Entsorgungsvorgang erkennt das Müllfahrzeug die zugelassenen Rest- und Biomülltonnen anhand der auf dem Chip enthaltenen Informationen. Nicht codierte Tonnen, oder Tonnen deren Chip gesperrt wurden, können deshalb vom Entsorgungsfahrzeug nicht entleert werden.

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