Schülerfahrtkosten
Der Landkreis Wittmund ist in seinem Gebiet Träger der Schülerbeförderung, die er in einer eigenen Satzung über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern geregelt hat. Die Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung sind im § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie in der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wittmund verankert.
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend in den Linienbussen der hiesigen Verkehrsunternehmen. Hierbei treten häufig die gleichen Fragen und Kritikpunkte auf: Die Information der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund und der dortigen Verkehrsunternehmen zur Schülerbeförderung kann einige Antworten geben. Für die Beantragung einer Fahrtkostenerstattung im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung ist ein Vordruck zu verwenden. Die Anwesenheit der Schülerin / des Schülers und damit die Erforderlichkeit für die Fahrten von und zur Schule ist durch eine Unterrichtsbescheinigung, die von der jeweiligen Schule abzuzeichnen ist, nachzuweisen.
Jugendticket im Landkreis Wittmund
Der Landkreis Wittmund hat zusammen mit den anderen Aufgabenträgern in der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ) die Einführung eines Schüler- und Azubiticket (umgangssprachlich Jugendticket) zum 01.08.2022 beschlossen. Alle Vollzeit Schüler- und Schülerinnen erhalten zukünftig das Jugendticket
Das Jugendticket gilt an allen Tagen der Woche, einschließlich der Ferien, rund um die Uhr (24/7). Es kann somit für den Weg zur Schule im Freizeitbereich in allen Bussen und auf allen Linien des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) genutzt werden. Das Ticket ist in der Regel bis zum Schulbeginn des Folgeschuljahres möglich.
Eine Übersicht der Busverbindungen mit Echtzeitangabe ist verfügbar unter www.vbn.de/fahrplaner/.
Weitere Informationen in den folgenden Fragen und Antworten zum Jugendticket:
Wer kann das Jugendticket nutzen und kostet das Ticket was?
Das Jugendticket ist für alle Vollzeit Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Wittmund kostenlos. Grundschülerinnen und Grundschüler, die Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben, erhalten dieses Ticket ebenfalls kostenfrei und anstatt der bisherigen Schülerfahrkarte.
Alle weiteren Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende können das Jugendticket für 36 € monatlich im Jahresabo erwerben.
Für welche Fahrten kann ich das Jugendticket nutzen?
Das Jugendticket gilt an allen Tagen der Woche, einschließlich der Ferien, rund um die Uhr (24/7). Es kann somit sowohl für den Weg zur Schule als auch im Freizeitbereich genutzt werden. Außerdem gilt das Ticket im gesamten Tarifgebiet der VEJ. Das sind die Landkreise Friesland, Wittmund, Aurich, Leer und die Städte Emden und Wilhelmshaven.
Wie bekomme ich das Jugendticket und ab wann gilt es?
Das Ticket kann ab sofort online über das neue Schülerportal des Landkreises Wittmund unter https://schuelerbefoerderung.landkreis-wittmund.de/ beantragt werden und wird dann zu Beginn des neuen Schuljahres über die Schulen ausgegeben. Eine Beantragung ist auch im Laufe des Schuljahres (z.B. nach Umzug) möglich.
Für Schüler und Schülerinnen, die Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben, gilt: Die Meldung erfolgt weiterhin über die Schulen zum Beginn des neuen Schuljahres. Die Tickets enthalten kein Foto.
*Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gilt: Diese können das Ticket bei einem der örtlichen Busunternehmen erwerben (Infos unter www.vej-bus.de)
Gilt das Jugendticket auch in der NordWestBahn?
Nein, das Jugendticket gilt nur in allen Buslinien der VEJ. Eine Integration des Schienenverkehrs soll in den kommenden Jahren erreicht werden.
Wo finde ich Informationen zu Busverbindungen?
Hat man Anspruch auf eine passende Busverbindung oder andere Beförderung zur Schule, wenn man das Jugendticket nutzt?
Nein. Eine passende Busverbindung oder andere Beförderung zur Schule ist Teil der Schülerbeförderung. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, wenn sie außerhalb des Nahbereiches der jeweiligen Schule wohnen. Das bedeutet, in diesen Bereichen werden Beförderungsmöglichkeiten, in der Regel mit Bussen, angeboten. Dieses Angebot steht in keinem Zusammenhang mit dem Jugendticket.
Wenn für die Schülerbeförderung reguläre Linienbusse eingesetzt werden, so können natürlich auch alle Personen mit Jugendticket diese Busse nutzen – egal, ob die Person Anspruch auf eine Schülerbeförderung hat oder nicht.
Durch die Nutzung des Jugendtickets hat man aber keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung oder eine bestimmte Busverbindungen oder andere Beförderungsart. Für die Schülerbeförderung gelten weiterhin die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises auf Basis der Vorgaben des § 114 Nds. Schulgesetz.
Was tun bei Verlust des Jugendtickets?
Bei Verlust der Jugendtickets wenden sich die Erziehungsberechtigten bitte an das zuständige Busunternehmen. Die Kosten für ein Ersatzticket werden nicht vom Landkreis Wittmund übernommen.