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Denkmalschutz

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Aufgabe des Landes Niedersachsen ist es, Baudenkmäler zu erfassen, zu dokumentieren und wissenschaftlich zu erforschen. Der Landkreis Wittmund nimmt als Untere Denkmalschutzbehörde die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wahr. Anhand einer Denkmalliste können wir Ihnen Auskunft geben, ob ein bestehendes Gebäude ein Baudenkmal ist. Wir sind auch für die Genehmigung von Baumaßnahmen an Baudenkmälern im Kreisgebiet zuständig und beraten Sie gerne in allen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.

Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung eines Baudenkmals ist genehmigungspflichtig. Auch Bauvorhaben in der Nähe von Baudenkmälern können abstimmungsbedürftig sein (sogenannter Umgebungsschutz). Nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können Sie eine steuerliche Abschreibung bzw. Förderung oder eine Zuwendung aus Landesmitteln in Anspruch nehmen, wenn sich das Denkmal in Ihrem Eigentum befindet.

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