Das Projekt der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist ein deutsches E-Government-Vorhaben. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können unter bestimmten Voraussetzungen Anträge digital an die KFZ-Zulassungsstelle übermittelt werden. Ab dem 01.10.2019 können über i-KFZ zusätzliche Fahrzeugzulassungsprozesse (z.B. die Außerbetriebsetzung, einige Umschreibungen) komplett online erledigt werden.
Nähere Informationen zu i-KFZ, den Nutzungsvoraussetzungen und wie die Onlinedienste funktionieren können Sie auf der Seite des Bundes einsehen (unterer Bereich):
STVA-Portal (i-KFZ-Portal)
Die i-KFZ Dienste können Sie ab dem 01.10.2019 in folgendem Portal nutzen. Bei der ersten Nutzung ist dafür ein Benutzeraccount anzulegen.