Ausnahmegenehmigungen
Unter Sondernutzungen ist die aussergewöhnliche Nutzung von öffentlichen Strassen gemeint wie z.B. Festumzüge oder Boßelspiele.
Dabei handelt es sich um Ausnahmegenehmigungen, die von der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wittmund erteilt werden können. Grundsätzlich ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen kostenpflichtig.