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Ausnahmegenehmigungen

Für Veranstaltungen auf Straßen, Überschreitungen der zulässigen Gewichtslast oder auch andere Sonderfälle können auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Hier finden Sie die Informationen dazu.

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen immer kostenpflichtig ist.

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