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Landschaftsrahmenplan

Die Landschaftsplanung stellt das Instrumentarium des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Beschränkte sich früher der Aufgabenbereich der Naturschutzbehörden hauptsächlich auf den Schutz bestimmter seltener Tier- und Pflanzenarten, markanter alter Bäume sowie besonders schöner Landschaften, so kommt heute einer Entwicklung von Natur und Landschaft unter Beachtung gesamträumlicher Potentiale und Zusammenhänge ebenso viel Gewicht zu. Grundlage dafür ist eine den Gesamtraum der jeweiligen Planungsebene betreffende Betrachtung.

Folgende Übersicht verdeutlicht die Arbeitsbereiche der Landschaftsplanung auf ihren verschiedenen Ebenen in Niedersachsen:

Landschaftsplanung
Plangebiet
Planungträger
Landschaftsprogramm
Land Niedersachsen
oberste Naurschutzbehörde
Landschaftsrahmenplan
Landkreis/ kreisfreie Stadt
untere Naturschutzbehörde
Landschaftsplan
Gemeindegebiet
Gemeinde
Grünordnungsplan
Teile der Gemeinde
Gemeinde

Tabelle: Landschaftsplanung in Niedersachsen

Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachgutachten, das jede untere Naturschutzbehörde für ihr Gebiet erarbeiten muss. Der Landschaftsrahmenplan hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen mit anderen Fachbereichen abzustimmen. Er enthält Angaben über*)

  1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
  2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
  4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
    • zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
    • zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Biotopverbund/ -vernetzung, gesetzlich geschützte Gebiete) sowie der Biotope, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten,
    • auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeit für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zum Einsatz natur- und landschaftsbezogener Fördermittel besonders geeignet sind,
    • zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Netzes „Natura 2000“,
    • zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima,
    • zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft,
    • zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wittmund stammt aus dem Jahr 2006, die Erhebungen gehen zum Teil auf die Jahre 1990-1993 zurück. Trotz dieser recht betagten Datenlage stellt er eine wertvolle Hilfe bei Planungen aller Art dar, denn die grundlegenden Qualitäten von Natur und Landschaft haben sich in der Regel nicht grundsätzlich geändert.

Der Text und den Karten des Landschaftsrahmenplanes können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden. Außerdem ist eine CD mit den PDF-Dateien mit dem Text und sämtlichen Karten erhältlich.

*) § 9 f BNatSchG in Verbindung mit § 3 f NAGBNatSchG

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