Die Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund
Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Wittmund sind rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen ist durch das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung das Recht auf Selbstverwaltung garantiert. Das bedeutet, dass sie ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln können. Dennoch unterliegen sie der staatlichen Aufsicht um sicherzustellen, dass geltende Gesetze eingehalten werden.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund übt diese Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden aus. Ihre Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass die Kommunen ihre rechtlichen Pflichten erfüllen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens handeln. Dabei soll die Entscheidungsfreiheit der Kommunen so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Die Kommunalaufsicht steht den Kommunen zudem beratend zur Seite und unterstützt sie in rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen.
Sollte eine Gemeinde oder Samtgemeinde gegen geltendes Recht verstoßen, kann die Kommunalaufsicht eingreifen. Dabei entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen erforderlich sind. Die möglichen Maßnahmen reichen von einer einfachen Unterrichtung bis hin zu formellen Anordnungen und Ersatzvornahmen. Ziel ist es stets, eine rechtskonforme und geordnete Verwaltung zu gewährleisten.
Wichtig zu wissen ist, dass die Kommunalaufsicht keine individuelle Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger übernehmen kann. Wer sich durch eine kommunale Entscheidung benachteiligt fühlt, muss den Rechtsweg über ein Verwaltungs- oder Zivilgericht beschreiten. Die Kommunalaufsicht kann nur im Interesse des öffentlichen Wohls tätig werden.
Bei Fragen zur Kommunalaufsicht steht Ihnen der Landkreis Wittmund gerne zur Verfügung.