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Straßen- und Radwegebau im Landkreis Wittmund

Der Landkreis Wittmund ist Träger der Straßenbaulast für Kreisstraßen in einer Länge von 171,469 km. Auf einer Länge von 106 km sind die Kreisstraßen mit Radwegen versehen (Stand 01.01.2020). Es wird jährlich ein neuer Radweg gebaut, so dass  das Radwegenetz laufend erweitert wird.

Die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast ergeben sich aus dem Niedersächsischen Straßengesetz und den hierzu erlassenen Verordnungen, Erlassen und Richtlinien.  Bei der Straßenbaulast handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Dem Landkreis obliegt die Verkehrssicherungspflicht, d.h. dass die Verkehrsflächen so zu gestalten sind, dass sie gefahrlos von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können.

Dem Ausbau und der Sanierung der Kreisstraßen und Radwege kommt eine große Bedeutung zu. Die Bedeutung der Infrastruktur ist auch aus den Mitteln, die jährlich im Haushalt für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden, ersichtlich. Für Unterhaltungsarbeiten wendet der Landkreis jährlich 1,2 Mio. EUR und für den Neubau von Radwegen und grundlegenden Sanierungen von Straßen durchschnittlich 3 Mio. EUR auf.

Die technische Verwaltung der Kreisstraßen wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, wahrgenommen. In einem Vertrag wurde geregelt, dass die dort bereits vorhandenen Kenntnisse und Einrichtungen (Straßenmeistereien) des Landes für Kreisstraßen genutzt werden. Die nicht-technische Verwaltung der Kreisstraßen erfolgt durch die Kreisverwaltung.


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