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Abfallwirtschaftskonzept

Der Landkreis Wittmund ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. In seiner Sitzung vom 17.12.2019 hat der Kreistag das anliegende Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2020-2025 einstimmig beschlossen.

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