Briefwahl
Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Eingabe auf der Internetseite der Gemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten nutzen Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder, sofern vorhanden, die Eingabemaske auf der Internetseite der Gemeinde. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief beim Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde oder dem Landkreis (Briefkasten) abzugeben.