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Elektroschrott

Elektro-Altgeräte, zu wertvoll für den Müll

Am 24. März 2006 trat das Elektro-Gesetz in Kraft. Danach dürfen Verbraucher alte Elektrogeräte nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen diese getrennt entsorgen. Die Kommunen wurden verpflichtet Sammelstellen und Rückgabe-möglichkeiten einzurichten, worüber die Bürger kostenlos ihre Elektroaltgeräte entsorgen können. Die Hersteller der Geräte sind dann für die weitere Abholung und Entsorgung zuständig. Neue Elektrogeräte, die in den Handel gelangen und im privaten Haushalt genutzt werden können, müssen mit einer “durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet sein.

Seit dem 25.07.2016 gelten weitere Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott. Danach ist jetzt auch der Handel verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronik-geräte zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht gilt nicht nur für den stationären Einzelhandel, sondern auch für Onlinehandel wenn die Verkaufsfläche beim Einzelhandel mehr als 400 qm bzw. beim Onlinehandel die Versand- und Lagerfläche mehr als 400 qm beträgt.

Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine usw. müssen immer dann zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät gekauft wird. Elektrokleingeräte wie Smartphones, Rasierer, elektronische Zahnbürste usw. müssen grundsätzlich zurückgenommen werden, auch wenn keine Neugeräte gekauft werden.

Ab dem 01. Juli 2022 sind nun auch Lebensmitteleinzelhändler unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Für kleine Elektroaltgeräte (z. B. Handys, Toaster oder Taschenlampen) gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und ihre wertvollen Ressourcen zu recyceln.

Im Landkreis Wittmund kann darüber hinaus über die Sperrmüllsammlung die größeren Elektrogeräte und bei der Schadstoffsammlung die kleineren (mülltonnengängigen) Elektrokleingeräte entsorgt werden. Außerdem wurde im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels, für die Landkreise Wittmund und Friesland, eine separate Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet. Hier werden die Elektrogeräte über bis zu 6 verschiedene Container einer geordneten Verwertung zugeführt. Welche Geräte wo hineingehören, kann den jeweils an den Containern angebrachten Informationstafeln entnommen werden.

Für diese Sammelgruppen stehen Behälter bereit:

  • Gruppe 1: Wärmeträgergeräte
  • Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
  • Gruppe 3: Lampen
  • Gruppe 4: Elektrogroßgeräte
  • Gruppe 5: Elektrokleingeräte
  • Gruppe 6: Photovoltaikmodule

Die Inselbewohner auf Langeoog und Spiekeroog haben die Möglichkeit über die Sperrmüllabfuhr, bei der Schadstoffsammlung oder direkt bei den Müllumschlagstationen ihre Elektroaltgeräte abzugeben. Ausgenommen sind hier Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule.

Was gehört zum E-Schrott?

Das Elektro-Gesetz gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC, bis hin zum Rasierapparat oder Gameboy, nicht zu vergessen, die motorbetriebene Pfeffermühle. Hinzu kommen alle Arten von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Sammelgruppe 1

Die Sammelgruppe 1 umfasst „Wärmeüberträger“. Wärmeüberträger bezeichnen Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen und ölgefüllte Radiatoren. Integrierte Wärmepumpen in Wäschetrocknern machen das Gerät zu einem Wärmepumpentrockner. Nachtspeicherheizgeräte sind keine Wärmeüberträger und sind in der neuen Sammelgruppe 4 (Großgeräte) zu sammeln.

Sammelgruppe 2

Die neue Sammelgruppe 2 umfasst neben Bildschirmen und Monitoren unabhängig von ihrer Größe zusätzlich auch Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten.

Sammelgruppe 3

Die Sammelgruppe 3 wird seit dem 1. Dezember 2018 als Sammelgruppe „Lampen“ gefasst. Diese führt die bisherige Sammelgruppe 4 (Lampen) fort.

Sammelgruppe 4

Die Sammelgruppe 4 umfasst solche Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Es handelt sich dabei um Waschmaschinen, Wäschetrockner (nicht jedoch: Wärmepumpentrockner, die in die neue Sammelgruppe 1 fallen), Geschirrspüler, Elektroherde. Jedoch werden auch einzelne Geräte, wie etwa Werkzeuge (Staubsauger, Bohrmaschinen), Leuchten, elektrisches Spielzeug dazu gezählt, wenn diese im Einzelfall über 50 cm und mehr messen. Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte und solche mit sechswertigem Chrom gehören ebenfalls zur Sammelgruppe 4, werden jedoch separat erfasst.

Sammelgruppe 5

In der Sammelgruppe 5 werden alle Elektrokleingeräte und kleinen Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte) gesammelt. Ebenfalls gehören „batteriebetriebene Kleingeräte“ in die Sammelgruppe 5.

Die Sammelgruppe 6 besteht weiterhin in PV-Modulen.

Handeln Sie richtig:

Elektrogeräte gehören nicht zum Restmüll!

Tipp:

Achten sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen auf

  • Reparaturfreundlichkeit,
  • Langlebigkeit,
  • Schadstofffreiheit
  • und Sinn der neuen Produkte,

damit weniger Abfälle entstehen bzw. entsorgt werden müssen.

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