Sprungziele
Inhalt

Hat man Anspruch auf eine passende Busverbindung oder andere Beförderung zur Schule, wenn man das Jugendticket nutzt?

Nein. Eine passende Busverbindung oder andere Beförderung zur Schule ist Teil der Schülerbeförderung. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, wenn sie außerhalb des Nahbereiches der jeweiligen Schule wohnen. Das bedeutet, in diesen Bereichen werden Beförderungsmöglichkeiten, in der Regel mit Bussen, angeboten. Dieses Angebot steht in keinem Zusammenhang mit dem Jugendticket.

Wenn für die Schülerbeförderung reguläre Linienbusse eingesetzt werden, so können natürlich auch alle Personen mit Jugendticket diese Busse nutzen – egal, ob die Person Anspruch auf eine Schülerbeförderung hat oder nicht.

Durch die Nutzung des Jugendtickets hat man aber keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung oder eine bestimmte Busverbindungen oder andere Beförderungsart. Für die Schülerbeförderung gelten weiterhin die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises auf Basis der Vorgaben des § 114 Nds. Schulgesetz.

Direkt zum Ziel