Informationen für Gewerbebetriebe
Am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Dies führt zu neuen Anforderungen sowohl für gewerbliche Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger (d. h. Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen).