Stimmabgabe durch die Briefwahl
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief beim Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde oder dem Landkreis (Briefkasten) abzugeben. Die Wahlbriefe für die Direktwahlen sind bis 18:00 Uhr bei den Gemeinden abzugeben.