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Wahlvorschläge Kommunalwahl 2026

Die Wahlvorschläge für die der Wahl der Landrätin oder des Landrats sind spätestens bis zum 06. Juli 2026, 18.00 Uhr bei der Kreiswahlleitung, Am Markt 9, 26409 Wittmund, einzureichen. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge der Kreiswahl endet am 20. Juli 2026, 18.00 Uhr.

Weiterführende Informationen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen können dem von der Landeswahlleitung bereitgestellten Leitfaden für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen entnommen werden. 

Die erforderlichen Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Nr. 5 des Leitfadens) können über das nebenstehende Kontaktformular angefordert werden.

Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften kann bereitgestellt werden, sobald der Name des Wahlvorschlags (Name der Partei, Kennwort der Wählergruppe oder Name der Einzelperson) sowie der Wahlbereich, für den der Wahlvorschlag eingereicht werden soll, mitgeteilt wurden. Bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen ist zusätzlich eine Bestätigung über die bereits erfolgte Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers vorzulegen (z. B. durch Vorlage des entsprechenden Sitzungsprotokolls).

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