Wer darf wählen?
Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Wittmund hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.