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Wer darf wählen?

Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Wittmund hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

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