Wer darf wählen?
Zur Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz im Land Niedersachsen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sollten Sie innerhalb der letzten 3 Monate vor der Wahl innerhalb des Landes Niedersachsen umgezogen sein, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise zum Wählerverzeichnis für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag, die bei den Informationen der Landeswahlleitung zum Download bereit stehen (siehe externe Links).