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Naturschutzgebiet Weser-Ems 00109 "Ochsenweide Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens"

Gem. Artikel 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - FFH-Richtlinie) sowie des § 32 Bundesnaturschutzgesetz sind die als FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldeten Bereiche durch die Mitgliedsstaaten entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Für das Gebiet des NSG „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“ bestanden bis zum 31. Januar 2019 verschiedene Schutzgebietskategorien. Die dazu gehörenden Verordnungen berücksichtigten jedoch nicht die jeweiligen Erhaltungsziele und wurden dem gesetzlichen Anspruch daher nicht gerecht. Sie wurden alle zu einem Zeitpunkt erlassen, als es noch keine FFH-Richtlinie gab. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die wichtigsten Daten über das Gebiet:

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
NSG WE 00109 Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens 296 das NSG umfasst das FFH-Gebiet 177 "Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens" (EU-Code DE 2311-331)

Als Naturschutzgebiet war ursprünglich lediglich der Bereich der Ochsenweide selbst durch die Naturschutzgebietsverordnung „Ochsenweide“ vom 14.03.1984 geschützt. Der Bereich westlich der Ochsenweide („Lange Werde“) gehörte zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) 19 „Leegmoor“ (Verordnung vom 01.04.1977), das Gebiet östlich der Ochsenweide („Neue Ochsenweide“) sowie die Bereiche östlich der Landesstraße 8 mit den „Feuchtwiesen bei Esens“ waren ursprünglich Bestandteil des LSG 18 „Benser Tief“ (Verordnung vom 04.07.1980).

Seit dem 01. Februar 2019 ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“ rechtskräftig. Das Schutzgebiet liegt vollständig im Gebiet des Landkreises Wittmund und weist insgesamt eine Fläche von 296 ha auf.

Das NSG setzt sich aus den folgenden Teilgebieten zusammen (vgl. auch Abbildung 1):
Herzstück der Ochsenweide ist der „Kernbereich Ochsenweide“. Es handelt sich um das bereits seit 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesene Moorgebiet mit renaturierten Hochmoorarealen mit Moorheiden, Sümpfen, „lebendem Hochmoor“ sowie renaturierungsfähigen Hoch- und Übergangsmooren.

Westlich davon liegt der im Aufbau befindliche Kompensationsflächenpool „Lange Werde“, ca. 80 % der Gesamtfläche dieses Bereichs haben bereits die Funktion einer Kompensationsfläche. Östlich des „Kernbereichs Ochsenweide“ liegt die „Neue Ochsenweide“, in deren gesamten Bereich die Niedersächsischen Landesforsten großflächige Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt haben.

Für das Teilgebiet „Schafhauser Wald“ sind nur die als FFH-Gebiet gemeldeten Bereiche in das NSG integriert. Der Wald u. a. mit alten, bodensauren Buchen- und Eichenwäldern sowie Hainsimsen-Buchenwälder auf Mineralboden (Pseudogley-Podsole, Gley-Podsole) und Moorwäldern auf Moorböden befindet sich im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten. Die Wälder der Landesforsten werden gemäß des Erlasses „Langfristige, Ökologische Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten“ bewirtschaftet („LÖWE-Erlass“ - RdErl. d. ML v. 27.2.2013 -405-64210-56.1-). Außerdem liegen im Schafhauser Wald auch Teile der Kulisse der „Natürlichen Waldentwicklung" (NWE10-Flächen). Somit ist auch die Puffer- und Ergänzungsfunktion der nicht als FFH-Gebiet gemeldeten Areale des Schafhauser Waldes gesichert.

Im Teilbereich mit dem Biotopkomplex „Feuchtwiesen bei Esens“ befinden sich neben den als FFH-Gebiet gemeldeten Flächen auch nicht gemeldete Bereiche, die gemäß des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Wittmund zu einem großen Teil bereits aktuell einen hohen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Hier findet man auf ausgedehnten Moorstandorten Grünländereien mit eingestreuten Gehölzparzellen, Röhrichtparzellen sowie Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen. Ein großer Teil der als FFH-Gebiet gemeldeten Flächen gehört bereits der Naturschutzstiftung „Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven“, einige Flächen außerhalb dieser Kulisse sind Eigentum der öffentlichen Hand oder haben den Status einer Kompensationsfläche. Den außerhalb der FFH-Kulisse einbezogenen Bereichen kommt eine wichtige Funktion als Puffer- und Ergänzungsflächen zu, außerdem bilden sie das Grundgerüst für eine Vernetzung der isoliert liegenden, als FFH-Gebiet „Feuchtwiesen bei Esens“ gemeldeten Areale.

Abb. 1: Lage der Teilgebiete im NSG „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Teilgebiete des NSG sowie deren Flächenanteile:

Teilgebiet Größe [ha]
Schafhauser Wald 109
Kernbereich Ochsenweide 76
Neue Ochsenweide 43
Lange Werde 25
Feuchtwiesen bei Esens 43
Summe 296

Die Verordnungen über die folgenden Schutzgebiete sind innerhalb der Überscheidungsbereiche (vgl. Abbildung 2) nicht mehr rechtskräftig:

  • Naturschutzgebiet „Ochsenweide“ vom 14.03.1984,
  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) 19 „Leegmoor“ (Verordnung vom 01.04.1977) sowie
  • LSG 18 „Benser Tief“ (Verordnung vom 04.07.1980)
Abb. 2: Lage des NSG „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“, der Schutzgebiete LSG WTM 18 „Benser Tief“ und LSG WTM 19 „Leegmoor“ und des ehemaligen NSG „Ochsenweide“ sowie deren Überschneidungsbereiche mit dem Geltungsbereich des NSG 00190 „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“



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