Straßenabschnitt wird weiter beobachtet
Der Landkreis Wittmund hatte am Montagnachmittag (5.10.26) Anwohner der B 436 ins Wittmunder Kreishaus eingeladen, um ihnen die Untersuchungsergebnisse der Verkehrsbehörde des Landkreises zur gewünschten Entschärfung der Verkehrssituation in dem Straßenbereich zwischen Strudden und Etzel zu erklären. Neben Petitions-Initiator Wilhelm Bashagen waren zwei weitere Anlieger der Bundesstraße der Einladung von Landrat Holger Heymann gefolgt. Dabei waren auch Friedeburgs Bürgermeister Helfried Götz und der Wittmunder Polizeichef Jannes Ulferts. Vertreten war auch ein Mitarbeiter des zuständigen Straßenbaulastträgers, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich.
Alle konnten den detaillierten Darlegungen der Verkehrsbehörde entnehmen, die von Ausführungen eines Verkehrsexperten der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund gestützt werden, dass das Unfallgeschehen der letzten drei Jahre auf dem Straßenabschnitt die grundsätzliche durchgehende Einrichtung einer Tempo-70-Zone nebst Überholverbot nicht rechtfertigt. Die tragischen Unfälle – zwei davon mit Verkehrstoten – seien nicht auf eine jeweils überhöhte Geschwindigkeit, sondern auf andere Ursachen (Alkohol; Fahrfehler) zurückzuführen. Überlegungen, in Höhe des Zugangs zum Barfußpark eine Bedarfsampel einzurichten, wurden mangels ausreichender Frequenz durch mögliche Nutzer ebenfalls verworfen.
Kurz nach den Unfällen von November 2025 und im ersten Quartal 2026 waren die Seitenräume der breiten Bundesstraße Richtung Horsten von der Auricher Behörde mit Schutzplanken ausgerüstet worden, um künftig Baumunfälle zu verhindern.
Die Vertreter von Polizei und Verkehrsbehörde legten den Anwohnern detailliert alle unternommenen Schritte mit den durchgeführten Verkehrszählungen, Untersuchungen und rechtlichen Bewertungen dar, um das Ergebnis für sie umfassend nachvollziehbar zu machen. Auch die Funktion einer Bundesstraße wurde ihnen erläutert. Am Ende stand das Versprechen: Der untersuchte Straßenabschnitt bleibt im Fokus der Behörden und wird weiter beobachtet.
Alle konnten den detaillierten Darlegungen der Verkehrsbehörde entnehmen, die von Ausführungen eines Verkehrsexperten der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund gestützt werden, dass das Unfallgeschehen der letzten drei Jahre auf dem Straßenabschnitt die grundsätzliche durchgehende Einrichtung einer Tempo-70-Zone nebst Überholverbot nicht rechtfertigt. Die tragischen Unfälle – zwei davon mit Verkehrstoten – seien nicht auf eine jeweils überhöhte Geschwindigkeit, sondern auf andere Ursachen (Alkohol; Fahrfehler) zurückzuführen. Überlegungen, in Höhe des Zugangs zum Barfußpark eine Bedarfsampel einzurichten, wurden mangels ausreichender Frequenz durch mögliche Nutzer ebenfalls verworfen.
Kurz nach den Unfällen von November 2025 und im ersten Quartal 2026 waren die Seitenräume der breiten Bundesstraße Richtung Horsten von der Auricher Behörde mit Schutzplanken ausgerüstet worden, um künftig Baumunfälle zu verhindern.
Die Vertreter von Polizei und Verkehrsbehörde legten den Anwohnern detailliert alle unternommenen Schritte mit den durchgeführten Verkehrszählungen, Untersuchungen und rechtlichen Bewertungen dar, um das Ergebnis für sie umfassend nachvollziehbar zu machen. Auch die Funktion einer Bundesstraße wurde ihnen erläutert. Am Ende stand das Versprechen: Der untersuchte Straßenabschnitt bleibt im Fokus der Behörden und wird weiter beobachtet.