Wichtiger Hinweis: Redaktioneller Fehler bei den aktuellen Lastschriften der Abfallgebühren im Bereich der Stadt Wittmund
Bei den aktuellen Lastschrifteinzügen für die Abfallgebühren ist seitens der Kreisverwaltung im Verwendungszweck versehentlich die Bezeichnung ‚Abfallcontainer 1. Quartal 2026‘ statt ‚Abfallgebühren 2. Fälligkeit 2026‘ ausgewiesen worden. Die abgebuchten Beträge sowie die zugehörigen Akten- und Buchungszeichen sind aber korrekt. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht aktiv werden. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen und höflich darum, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Der redaktionelle Fehler betrifft nur die Abfallgebührenzahler im Bereich der Stadt Wittmund (mit allen 14 Ortschaften), da hier der Landkreis die Gebühren selbst erhebt. Darauf weist die Kreisverwaltung in Wittmund aktuell hin.