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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust


Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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