Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters nach § 11b Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Öffentliche Bekanntmachung Schornsteinfegerrecht
Der Landkreis Wittmund gibt gemäß § 11b Absatz 3 Satz 7 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) bekannt, dass Herr Marten Friedrichs, Alter Postweg 28, 26607 Aurich, mit Wirkung zum 01.03.2026 zum betriebsangehörigen Vertreter für die Ausführung der Feuerstättenschau nach § 14 SchfHwG und die dabei anfallenden Tätigkeiten für den Kehrbezirk OSTF 1-08 Westerholt bestellt wurde.
Wittmund, den 05.02.2026
Landkreis Wittmund
Der Landrat
Heymann