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Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters nach § 11b Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Öffentliche Bekanntmachung Schornsteinfegerrecht

Der Landkreis Wittmund gibt gemäß § 11b Absatz 3 Satz 7 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) bekannt, dass Herr Marten Friedrichs, Alter Postweg 28, 26607 Aurich, mit Wirkung zum 01.03.2026 zum betriebsangehörigen Vertreter für die Ausführung der Feuerstättenschau nach § 14 SchfHwG und die dabei anfallenden Tätigkeiten für den Kehrbezirk OSTF 1-08 Westerholt bestellt wurde.

Wittmund, den 05.02.2026

Landkreis Wittmund

Der Landrat

Heymann

05.02.2026 

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