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Wahlbekanntmachung für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Wittmund am 13. September 2026

Am 13. September 2026 ist im Landkreis Wittmund eine Landrätin oder ein Landrat zu wählen. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird am 27. September 2026 durchgeführt. Für die Wahl gebe ich gemäß § 16 und § 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes bekannt und fordere gleichzeitig zur Einreichung der Wahlvorschläge auf:

I.          Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf einem Wahlvorschlag

Jeder Wahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten, die/der nach § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählbar ist.

II.         Unterschriften für Wahlvorschläge

Ein Wahlvorschlag für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates muss gem. § 45d Abs. 3 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Außerdem muss jeder Wahlvorschlag für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates von mindestens 210 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Von diesem Unterschrifterfordernis sind gem. § 21 Abs. 10 Nrn. 1 bis 3 NKWG folgende Parteien bzw. Wählergruppen befreit:  

                                                            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

                                                            Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),

                                                            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),

                                                            Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),

                                                            Freie Demokratische Partei (FDP),

                                                            Die Linke (Die Linke),

                                                            EsenserBürgerInitiative im Landkreis Wittmund (EBI),

                                                            Wählervereinigung Bürger für Bürger im Landkreis Wittmund (BFB),

                                                            „Neue Liste“ Wählergemeinschaft für den Landkreis Wittmund (Neue Liste).

III.       Vorschriften über Form und Inhalt der Wahlvorschläge

Die gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung der Wahlvorschläge sind zu beachten. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen des § 21 und § 45d NKWG und des § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) hingewiesen.

IV.       Einreichungsfrist der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung, Am Markt 9, 26409 Wittmund, einzureichen.

V.         Wahlanzeige

Ich weise darauf hin, dass Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen können, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 der Niedersächsischen Landeswahlleitung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, gem. § 22 NKWG und § 34 NKWO ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft anerkannt hat.

Folgende Parteien sind gem. der Bekanntmachung der Landeswahlleitung vom 30.07.2025 von einer Wahlanzeige befreit:

                                                            Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),

                                                            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

                                                            Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),

                                                            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),

                                                            Die Linke (Die Linke).

Wittmund, 12.03.2026                                                                                                                 Cassens
                                                                                                                                                       Kreiswahlleiter

12.03.2026 

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