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Wahlbekanntmachung zur Änderung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Wittmund am 13. September 2026

Unter Hinweis auf meine Wahlbekanntmachung vom 12. März 2026 für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Wittmund am 13. September 2026 gebe ich gemäß § 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die geänderte Rechtslage bekannt:

Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2026 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 06. Mai 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30) verkündet.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates ist gem. § 45d Absatz 6 NKWG vom 55. Tag auf den 69. Tag vor der Wahl geändert worden. Die Wahlvorschläge sind somit frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 06. Juli 2026, 18:00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung, Am Markt 9, 26409 Wittmund, einzureichen.

Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 12. März 2026 unverändert.

Wittmund, 13.05.2026                                                                                                                 Cassens
                                                                                                                                                        Kreiswahlleiter

13.05.2026 

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