Erfassung von Grünland im Landkreis Wittmund von Mai bis Oktober 2026 und Folgejahre
Die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Wittmund informiert gemäß § 65 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 39 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) darüber, dass in der Zeit von Mai bis Oktober in 2026 und in 2027 ausgewählte Grünlandflächen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (LSG WTM 25) bzw. „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel“ (LSG WTM 25 II) kartiert werden.
Die Arbeiten finden im Rahmen der Managementplan-Erstellung für das gleichnamige Vogelschutzgebiet (V 63) statt (siehe auch: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/eu-vogelschutzgebiete/eu-vogelschutzgebiet-v63-ostfriesische-seemarsch-zwischen-norden-und-esens-134162.html).
Die Kartierergebnisse werden benötigt, um die naturschutzfachliche Bedeutung der Grünlandkomplexe differenziert bewerten und darauf aufbauend die bestehenden Zielsetzungen und Maßnahmenkonzepte für das Vogelschutzgebiet gegebenenfalls anpassen oder korrigieren zu können. Ziel ist es, die Bestände der wertgebenden Vogelarten zu erhalten und wo nötig zu verbessern. Die im Managementplan dargestellten Ziele und Maßnahmen sind nicht drittverbindlich.
Für die Erfassung werden Mitarbeitende des beauftragten Planungsbüros BIOS die Flächen im Landschaftsschutzgebiet betreten. Die Kartierenden können sich entsprechend ausweisen.
Die Kartierungen finden an Werktagen in der Zeit von circa 8 Uhr bis 18 Uhr statt. Bei der Kartierung werden die Flächen abgegangen und es wird anhand des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen“ (v. Drachenfels 2023) der jeweilige Grünlandbiotoptyp festgestellt. Die einzelnen Begehungen dauern circa 15 bis 30 Minuten, je nach Größe der Fläche. Der Landkreis Wittmund bittet die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, Pächterinnen und Pächter um Verständnis für die Kartierungsarbeiten und das kurzfristige Betreten.
Eventuelle Nachfragen richten Sie bitte an Frau Hube (Kontaktformular, Tel. 04462 86-1282) oder Herrn Janßen (Kontaktformular, Tel. 04462 861253) von der UNB des Landkreises.
Die erforderliche Ankündigung über das Betreten erfolgt hiermit.
Der Landrat
Wittmund, 27.05.2026