Änderung der Einreichungsfrist zur Kommunalwahl 2026
Für die am 13. September 2026 stattfindenden Direktwahlen (u.a. Landrätin/Landrat, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) hat sich die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen geändert.
Aufgrund einer Anpassung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sind Wahlvorschläge für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates nun spätestens bis zum 06. Juli 2026, 18:00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung, Am Markt 9, 26409 Wittmund, einzureichen.
Die Einreichungsfrist für die Kreiswahl bleibt unverändert und endet weiterhin am weiterhin am 20. Juli 2026 um 18:00 Uhr.
Die entsprechenden Wahlbekanntmachungen und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik Politik/Wahlen/Kommunalwahlen abrufbar.