Appell aus Wittmund an die Landesregierung: Landesbasisfallwert für drei Jahre (2022-2024) anheben
Der Kreisausschuss des Landkreises Wittmund appelliert einmütig an die Niedersächsische Landesregierung, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen, wenn nicht seitens des Landes ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke der Jahre 2022 bis 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes erfolgt. Sollte das KHVVG ohne einen vollständigen Tarif- und Inflationsausgleich in Kraft treten, so die Kreispolitiker in einer am Montag (12.11.24) verabschiedeten Resolution einmütig, wird der Landkreis Wittmund im Jahr 2025 eventuell weitere notwendige finanzielle Stützungsmaßnahmen zur Sicherung des Betriebs des kreiseigenen Krankenhauses nur leisten, wenn das Land Niedersachsen sich ebenfalls aktiv beteiligt. Niedersachsen soll sich zur Abdeckung eines strukturellen Defizits durch die Anpassung des Landesbasisfallwertes wenigstens in der gleichen Höhe wie der Landkreis engagieren.
In der verabschiedeten Resolution heißt es dazu weiter:
„Die 36 niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover befinden sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Bereits im Haushaltsjahr 2024 mussten sie durchweg unausgeglichene Haushalte verabschieden. Das Defizit des Landkreises Wittmund wird sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf rund 14,8 Mio. EUR belaufen.
Anders als in den Vorjahren hat sich die Situation im Haushaltsvollzug nicht verbessert. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ebenfalls mit einem Defizit gerechnet. Die Ursachen sind weitgehend fremdbestimmt. Hohe Ausgabenzuwächse insbesondere im Bereich der Jugendhilfe, deutliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten, weitere Aufgabenübertragungen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich und ein unzureichend dotierter kommunaler Finanzausgleich prägen die Entwicklung. Besonders belastend wirkt sich in vielen Kreishaushalten eine Aufgabe aus, für die die Landkreise nicht zuständig sind. Die Finanzierung des laufenden Betriebs der Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen setzt der Bundesgesetzgeber. Die Finanzierungsmechanismen tragen der tatsächlichen Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den Kliniken nicht Rechnung. Trotz vielfältiger Bemühungen der Länder, der Krankenhausgesellschaften und der kommunalen Spitzenverbände weigert sich die Bundesregierung bis heute, den notwendigen Inflationsausgleich der Jahre 2022 – 2024 anzuerkennen. Wird diese Lücke nicht geschlossen, werden viele Krankenhäuser weiterhin jährlich erhebliche Defizite ausweisen und von der Insolvenz bedroht sein. Die Landkreise und kreisfreien Städte mussten bereits im Jahr 2023 586 Millionen Euro für die sachfremde Aufgabe der Stützung der kommunalen Kliniken aufwenden. Der Landkreis Wittmund brachte im Jahr 2023 500.000 Euro zur Verlustabdeckung des Kreiskrankenhauses auf. Die Defizite steigen weiter. Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils 1 Million Euro im Haushalt des Landkreises veranschlagt.
Die aus der Verantwortung für die Sicherstellung einer hochwertigen bürgernahen stationären Versorgung übernommene Funktion eines Ausfallbürgen gefährdet jegliche Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung. Der Bundesgesundheitsminister hat seine bisherigen Zusagen zur Schließung des strukturellen Defizits der Kliniken durchweg nicht eingehalten. Derzeit befindet sich das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Hierin werden die Grundlagen der künftigen Krankenhausstrukturen und ihrer Finanzierung gelegt. Eine solch grundlegende Reform darf nicht verabschiedet werden, ohne eine leistungsgerechte Finanzierung der notwendigen Kliniken zu gewährleisten. Die Niedersächsische Landesregierung ist daher aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen und dem KHVVG ohne eine Schließung der Inflationslücke 2022 – 2024 nicht zuzustimmen. Unterlässt sie dies, steht sie in der Mitverantwortung für das strukturelle Defizit der Krankenhäuser. Der Landkreis Wittmund wird in diesem Fall daher eventuelle weitere Stützungsmaßnahmen für das Krankenhaus im Landkreis Wittmund von einer wenigstens hälftigen Gegenfinanzierung des Landes abhängig machen.“