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Datum: 18.12.2019

Auch 2019 wieder reichlich Bauanträge beim Landkreis bearbeitet – häufig Konflikte bei Innenverdichtung

Die gewünschte Innenverdichtung mit dem Bau von Mehrfamilien-Wohnhäuser in den Orten des Wittmunder Kreisgebiets stößt bei den betroffenen Anliegern häufig auf Widerstand. Das ist ein Fazit, dass das Bauamt des Landkreises für dieses Jahr in seinem Rückblick herausstellen kann. Und auch das Interesse Bauwilliger, schon in den vergangenen Jahren sehr groß, lässt nicht nach: Insgesamt wurden im auslaufenden Jahr 2019 wieder 752 Bauanträge an die Kreisverwaltung gestellt. Mit dieser Anzahl wurde ziemlich exakt der Wert des letzten Jahres wieder erreicht. Im Einzelnen waren es 528 Bauanträge, 106 Voranfragen und 118 Mitteilungsverfahren. Bei letzteren ist, zur Erklärung, kein Bauantrag erforderlich. Voraussetzung ist bei Mitteilungsverfahren nämlich, dass in einem mit Bebauungsplan ausgewiesenen Baugebiet ein neues Haus gebaut werden soll.

Vermehrt gingen in diesem Jahr bei der Bauaufsicht Bauvoranfragen ein. Sie stellen ein gutes Instrument dar, um die grundsätzliche Zulässigkeit eines angedachten Bauvorhabens im Vorfeld zu erfragen. Auf diese Weise können potentielle Bauherrn mit relativ wenig Aufwand eine rechtsverbindliche Antwort zu ihrem Bauwunsch erhalten. Allerdings waren die Voranfragen häufig keine Selbstläufer: In 42 Fällen wurden die Voranfragen zurückgezogen, weil keine Aussicht auf eine positive Bescheidung bestanden hätte.

Vom Bundesgesetzgeber wird allgemein vorgegeben, dass sparsam mit Baugrund umzugehen ist. Gleichzeitig gibt es aber auch im Harlingerland eine große Nachfrage nach Wohnraum. Eine denkbare Variante ist daher, dass Investoren Mehrfamilien-Wohnhäuser in den Innenlagen der Städte und Dörfer bauen. So entstehen oftmals attraktive Wohnungen. Allerdings werden Grundstücke genutzt, die bislang unbebaut waren. Das ruft häufig die Nachbarn auf den Plan, die mit einer an ihr Haus heranrückenden Bebauung nicht einverstanden sind. Entsprechend hoch ist der Beratungs- und Prüfaufwand beim Bauamt. In einigen Fällen wurde von Anwohnern der Gerichtsweg beschritten, um die erteilte Baugenehmigung überprüfen zu lassen. Werden jedoch die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten oder fügt sich das Gebäude in die vorhandene Bebauung ein, besteht ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung. Der Landkreis geht davon aus, dass dieser Trend zur so genannten Innenverdichtung in Ortslagen sich fortsetzen wird.
Wer Fragen zum öffentlichen Baurecht hat, kann sich an das speziell hierfür eingerichtete Servicebüro des Bauamtes bei der Wittmunder Kreisverwaltung wenden. Es ist in den Sprechzeiten geöffnet und telefonisch erreichbar unter der Nummer 04462/861272 oder auch per Kontaktformular.

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