Aufstallung wegen Vogelgrippe
Die Vogelgrippe kommt derzeit in der Wildvogelpopulation im Zweckverbandsgebiet vor. Betroffen sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Es werden aus der Bevölkerung vermehrt tote sowie lebende Vögel, die zentralnervöse Störungen aufweisen, gemeldet. Auch wenn der aktuelle Vogelgrippeerreger des Typs H5N8 oder H5N5 bisher nicht für den Menschen gefährlich ist, sollen tote oder lebende Tiere nicht von den Bürgern eingesammelt werden. Wichtig ist, sich noch lebenden Tieren nicht zu nähern, denn dies bedeutet sehr viel Stress für die Vögel, sondern die Wildtiere in der Natur in Ruhe genesen oder evtl. auch sterben zu lassen. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden.
Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe. Es wurden mittlerweile bereits zahlreiche Proben eingeschickt, das Vorkommen der Vogelgrippe ist daher ausreichend nachgewiesen, weitere Meldungen zur Probenahme sind daher nicht erforderlich. Zum Schutz des Hausgeflügels wird im gesamten Zweckverbands (u.a. Landkreis Wittmund) die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Je dichter der Schutz vor Eintrag, desto besser. Neben der Haltung im Stall dürfen die Tiere auch in einer Schutzvorrichtung, die gegen Wildvogeleintrag von den Seiten und von oben geschützt ist, untergebracht werden. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.jade-weser.de.