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Datum: 02.06.2025

Mit Eiern und Raupen vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen brauchen Sonderbehandlung

Auch im Landkreis Wittmund breitet sich zurzeit der aus Ostasien stammende Buchsbaumzünsler aus. Dieser Schädling befällt Buchsbäume und kann ihnen erheblichen Schaden zufügen. Eine Entfernung der Pflanzen ist zwar nicht zwingend notwendig, dennoch entscheiden sich viele Gartenbesitzer derzeit dafür, die befallenen Buchsbäume zügig aus ihren Gärten zu entfernen. Dann stellt sich aber die Frage, wohin damit – darüber informiert heute die Kreisverwaltung:

Normalerweise gehören Buchsbäume zu den Gartenabfällen, die als Ast- und Strauchwerk im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entsorgt werden können. Dies gilt aber nur dann, wenn die Pflanze keine Eier und Raupen des Buchsbaumzünslers enthalten. Sind die Pflanzen oder Teile davon befallen, können sich wieder Schmetterlinge bilden, die dann den Buchsbaumzünsler immer weiter verbreiten; ggfs. kann sogar am Ende der Verwertungskette der entstehende Kompost aus Biomüll nicht mehr vermarktet werden.

Um dieses Problem im Abfallwirtschaftszentrum zu vermeiden, können die befallenen Pflanzen und Pflanzenteile künftig nur noch in verschlossenen Säcken verpackt am Wertstoffhof angeliefert werden. Darauf weist die Kreisverwaltung in Wittmund aktuell hin und teilt mit: Bitte weisen Sie das Personal bei der Eingangskontrolle darauf hin, dass es sich um Material mit „Zünslerbefall“ handelt. Die Entsorgung ist dabei kostenpflichtig und richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaftszentrum Wiefels.

Weitere Informationen zu diesem Aspekt und zu allen anderen abfallwirtschaftlichen Themen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Landkreis Wittmund während der üblichen Bürostunden unter den Telefonnummern 04462/86 – 1230 bzw. -1252 oder im Internet unter www.landkreis-wittmund.de.

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