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Datum: 18.11.2019

Bundesverwaltungsgericht lässt Revision eines Klägers gegen Schutzgebietsverordnung nicht zu

Der Rechtsstreit um das Landschaftsschutzgebiet 25 II „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ (LSG 25 II) ist beendet. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 15. Oktober 2019 per Beschluss verkündet, die Beschwerde des Klägers aus Dortmund zurückzuweisen und damit die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nicht zuzulassen. Das teilt die Kreisverwaltung Wittmund mit.

Das im Jahr 2016 ausgewiesene LSG 25 II umfasst den 2015 an die Europäische Kommission nachgemeldeten Bereich des EU-Vogelschutzgebiets 63. Eine Ausweisung als Schutzgebiet nach nationalem Recht ist verpflichtend und deshalb vom Landkreis Wittmund folgerichtig umgesetzt worden.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 21.05.2019 die Rechtmäßigkeit der Verordnung über das LSG 25 II bestätigte und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hatte, wurde vom Kläger dazu eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Diese hatte somit keinen Erfolg. Der Landkreis Wittmund, so Landrat Holger Heymann, freue sich über die positive, höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Der bisherige Kurs des Kreises sei bestätigt worden.

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