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Datum: 08.12.2025

Die Kreisverwaltung informiert über eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit Konstruktionen aus »Wolff«-Holzstegträgern

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen sind vom Land über mögliche Gefahren im Zusammenhang mit »Wolff«-Holzstegträgern informiert und um Mithilfe beim Auffinden solcher Bauten gebeten worden. Hintergrund ist der Einsturz eines Daches bei einer in Kirche in Kassel vor zwei Jahren. Nach genaueren Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Holzstegträger seinerzeit unter Umständen mangelhaft hergestellt worden sind. Aus behördlicher Sicht ist nicht mehr nachvollziehbar, in welchen Gebäuden solche Holzstegträger tatsächlich eingebaut worden sind, daher wird die Bevölkerung um Mithilfe gebeten.

Die bauaufsichtliche Zulassung der Wolff-Stegträger Konstruktion bestand nur vom 23.12.1958 bis zum 30.11.1970, so dass nur Objekte mit einem Baujahr aus dieser Zeit betroffen sein können. Die Baukonstruktion mit geleimten Stegträgern ist insbesondere dafür geeignet, größere Stützweiten zu realisieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass eher größere Gebäude (z. B. öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Industriebauten) mit dieser Bauweise hergestellt wurden. Ein Einsatz bei Wohngebäuden ist eher auszuschließen, da hier bei kleinen Stützweiten keine geleimten Hölzer, sondern üblicherweise Vollhölzer zur Ausführung kommen.

Falls Dächer unter Verwendung von „Wolff“-Holzstegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind, wird den Eigentümern oder anderen Verfügungsberechtigten dringend empfohlen, das Gebäude auf seine Standsicherheit überprüfen lassen. In diesem Fällen wird zudem um Kontaktaufnahme mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde gebeten. Mitteilungen und Rückfragen können per Mail oder telefonisch an Herrn W. Willms, Tel. 04462 86 1269 gerichtet werden.

Weitere Informationen sind in dem nebenstehenden Erlass der Obersten Bauaufsichtsbehörde zu finden. In diesem Erlass werden die „Wolff“-Holzstegträger“ genau beschrieben und dringend empfohlen Maßnahmen für Betroffene erläutert.

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