Erneuter Ausbruch der Geflügelinfluenza betrifft auch Geflügelhalter im Landkreis Wittmund
Zwei Wochen nach der Aufhebung der letzten tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung ist der Zweckverband erneut von einem Fall von Geflügelinfluenza im Landkreis Aurich betroffen. Am 15. Januar 2026 wurde das Virus in einem weiteren Betrieb in der Gemeinde Dornum im Nachbarlandkreis nachgewiesen.
Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und die Gesundheit der Tiere bestmöglich zu schützen, werden auch im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes JadeWeser unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Es wurde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb im Landkreis Aurich vor. Die Zonen erstrecken sich auch auf das Gebiet des Landkreises Wittmund. Die Allgemeinverfügung tritt am 16. Januar 2026 um 0:00 Uhr in Kraft.
Innerhalb der Zonen gelten strenge Vorschriften z. B.:
Alle Geflügelhalter in der Schutzzone, ob gewerblich oder hobbymäßig, müssen ihre Tiere unverzüglich aufstallen. In der Überwachungszone ist Geflügel von Wildvögeln abzusondern, z. B. durch Aufstallung oder eine Vorrichtung aus engmaschigen Netzen. Der Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ist strikt zu vermeiden.
Der Transport von Geflügel, Eiern und weiteren tierischen Produkten aus den betroffenen Zonen ist ausschließlich mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Auch für Verbringungen in die Zonen gelten Beschränkungen.
Die Amtsblatt mit der Allgemeinverfügung, eine interaktive Karte sowie weitere Informationen stehen auf unserer Internetseite zur Verfügung: https://www.jade-weser.de/tiergesundheit/vogelgrippe/